Fördermittel

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Glossar / Finanzierung /Fördermittel
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Vor dem Hauskauf, dem Hausbau oder Umbaumaßnahmen Ihrer Immobilie stellt sich häufig die Frage, wie die finanziellen Belastungen möglichst klein gehalten werden. Zu Ihrem Vorteil gibt es einige finanziellen Förderungsmaßnahmen, die Sie unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien in Anspruch nehmen können. Die wichtigsten Informationen zu Förderungen finden Sie im folgenden Text.

Förderprogramme der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ermöglicht Ihnen sowohl die Finanzierung des Eigenheims als auch energieeffiziente Umbaumaßnahmen an Ihrer erworbenen Immobilie. Sie können dafür ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen Zuschuss direkt bei Ihrer Hausbank beantragen.

Zinsverbilligte Darlehen

Wohnungseigentum

Ein Darlehen zu günstigen Konditionen stellt die KfW für verschiedene Projekte bereit. Darunter fällt zum Beispiel der Erwerb von selbstgenutztem Eigentum zum Wohnen. Das gilt sowohl für den Bau von Immobilien als auch für den käuflichen Erwerb bestehender Objekte. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich bei dem Bau und dem Erwerb auf 50.000 Euro pro Vorhaben. Der Umfang der Förderung beim Eigenbau umfasst die Kosten für das Grundstück, für den Bau samt Nebenkosten (z.B. für Architekten, Berater, Notar, Makler oder Grunderwerbssteuer) und für die Außenanlagen. Sie dürfen das Grundstück allerdings maximal sechs Monate vor dem Antragseingang gekauft haben. Beim Immobilienerwerb werden der Kaufpreis inklusive Nebenkosten (z.B. für Makler, Notar oder Grunderwerbssteuer) finanziert, auch Maßnahmen von Modernisierungs-, Umbau- und Instandsetzungsarbeiten gehören dazu.

Sollten Sie eine Immobilie geerbt oder im Rahmen einer Schenkung erhalten haben, können Sie ein zinsgünstiges Darlehen beantragen, um anfallende Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen zu finanzieren. Auch beim Neubau oder der Auszahlung von Miterben unterstützt Sie die KfW.

Ein Darlehen beantragen können alle natürlichen Personen, die selbst in dem zu finanzierenden Objekt wohnen möchten.

Energieeffiziente Umbau- und Sanierungsmaßnahmen

Wenn Sie eine energieeffizient sanierte Immobilie erwerben oder Ihren eigenen Wohnraum sanieren möchten, bietet Ihnen die KfW auch hier eine Finanzierung an. Unter die Förderungsgegenstände fallen zum Beispiel die Erneuerung der Heizungsanlagen und der Einbau von Lüftungsanlagen. Letzteres ist allerdings nur in Verbindung mit der Durchführung mindestens einer weiteren Maßnahme, die förderungsfähig ist, möglich. Auch die Wärmedämmung einiger vorhandener Elemente und die Erneuerung von Fenstern oder Türen gehören zu den förderfähigen Maßnahmen.

Bei diesen Maßnahmen wird ein Tilgungszuschuss gewährt, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu Verfügung gestellt wird. Auch hier liegen die Maximalbeträge zwischen 50.000 und 75.000 Euro pro Wohneinheit.

Altersgerechter Umbau

Das Programm „Altersgerecht umbauen“ wird auch mit einer maximalen Summe von 50.000 Euro gefördert. Es umfasst alle Umbaumaßnahmen von selbstgenutzten und vermieteten Gebäuden, die zur altersgerechten Verbesserung der Nutzung beitragen. Auch wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen, die in diesem Sinne saniert wurde, kann eine Förderung beantragt werden.

Zu dem altersgerechten Umbau gehören nicht nur Maßnahmen, welche die Optimierung der Barrierefreiheit betreffen, sondern auch Verbesserungen des Einbruchschutzes.

Zuschüsse

Die Bezuschussungen werden für die energieeffizienten und altersgerechten Umbau- und Baumaßnahmen angeboten. Dies gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, falls die Umbauten durch Eigenfinanzierung durchgeführt werden. Die Zuschusshöhen richten sich dabei zum Beispiel nach dem Grad der durch die Maßnahmen erreichten Energieeffizienz und betragen maximal 30.000 Euro pro Einheit. Wenn Sie sich während des Baus energieeffizient beraten lassen, können Sie bis zu 4.000 Euro erhalten, bei altersgerechten Umbauten beträgt die Maximalbezuschussung 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Sie sollten jedoch unbedingt vor Bau-, Sanierungs- oder Finanzierungsbeginn den Antrag auf Förderung stellen.

Wohn-Riester

Bei Wohn-Riester oder auch Eigenheimrente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die zur Unterstützung der Finanzierung eines Wohneigentums beiträgt. Dabei ist es egal, ob Sie planen, ein Objekt zu kaufen oder es selbst zu bauen; Voraussetzung ist nur, dass Sie die Immobilie selbst beziehen. Der Staat fördert dieses Konzept, damit Sie die Abzahlung schneller verwirklichen können. Geeignet ist die Wohn-Riester für alle Personen, die Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse leisten, also in der Regel Arbeitnehmer.

Was wird gefördert?

Zum Gegenstand der Förderung gehören in erster Linie der Bau oder Erwerb eines eigenen Wohnraumes oder die Abbezahlung eines für diesen Zweck aufgenommenen Darlehens. Auch wenn Sie Genossenschaftsanteile für den Erwerb gekauft haben oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen wollen, kann die Wohn-Riester-Förderung verwendet werden.

Es wird die Tilgung des Darlehens gefördert; dabei wird für die vollen Zulagen verlangt, mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens für die Tilgung des aufgenommenen Darlehens einzubringen.  

Vorteile

Bei Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages wird der Zeitpunkt der Auszahlung festgelegt, allerdings muss bis dahin das Darlehen in voller Höhe abbezahlt worden sein. Meistens ist dies ab dem 60. Lebensjahr möglich. Die Vorteile dabei sind, dass Sie im Alter dann mietfrei wohnen können. Dies ist vor allem von Bedeutung, wenn auf eine Altersabsicherung abgezielt wird.

Sie können die Tilgungszahlungen steuerlich absetzen, indem Sie diese als Sonderausgaben eintragen. Zudem erhalten Sie jährliche Zulagen pro Person und für Kinder; diese können je nach Geburtsjahr variieren. Besonders junge Familien mit vielen Kindern profitieren von diesen Zulagen.

Fördermittel des BAfA

Eine andere, sehr spezialisierte Förderungsinstanz ist die BAFA-Förderung. Sie wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) vergeben und gibt Zuschüsse für Hausbesitzer, die in erneuerbare Energien investieren. Dabei bezieht sich der Großteil der Unterstützung jedoch auf bestehende Gebäude, für Neubauten sind die Möglichkeiten größtenteils eingeschränkt. Beispiele für die Förderungsgegenstände sind Solaranlagen oder die Erneuerung von Heizungsanlagen. Auch Biomasseanlagen wie Pelletkessel oder Luft/Wasser-Wärmepumpen sind förderbar. Der Großteil dieser Maßnahmen ist für die Temperaturregelung einer Immobilie verantwortlich.

Das Programm des BAfA ist allerdings nur für Hausbesitzer gültig, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor Beginn des Jahres 2009 eingereicht wurde. Vor diesem Zeitpunkt muss auch eine Heizungsanlage installiert worden sein, die maximal sechs Monaten lief, bevor der Antrag auf Förderung eingereicht wurde.

Interessant kann hier sein, dass Sie die BAFA-Förderung mit anderen Programmen wie beispielsweise der KfW- Initiative kombinieren können.

Regionale Förderprogramme

Auch viele Bundesländer und Städte, Gemeinden und Kommunen bieten eine Förderung an. Gerade junge Familien sind wichtige Abnehmer für die Programme, die ihre Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen inklusive Bezuschussung von Kindern oder hohe Auszahlungssummen zur Verfügung stellen.

Mit der Aktion pro Eigenheim lassen sich viele Förderprogramme finden, die Kommunen im Angebot haben.

Selbst bei Kirchen können zum Teil Finanzierungshilfen wie günstige oder sogar zinslose Darlehen beantragt werden; in erster Linie profitieren davon junge Familien oder Bauherren.

Sie sollten sich jedoch immer zuerst mit den Richtlinien betraut machen, bevor Sie einen Förderungsantrag stellen. Falls Sie sich viel Zeit nehmen und über alle Förderungsmaßnahmen in Ihrer Region informieren, können Sie viel Geld sparen.

Haben Sie Fragen?
030 - 346 555 450