Der Energieausweis

Der Energieausweis

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Der Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand einer Immobilie. Alle Regelungen diesbezüglich sind in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgehalten. Es führt seit dem 01. November 2020 das Energiespargesetz, die Energiesparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
Die Ausstellung eines Energieausweises sollte sowohl bei der Errichtung von Gebäuden, aber auch bei größeren Umbauten, Änderungen oder Erweiterungen, erfolgen. In der Regel ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig und muss danach aktualisiert werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis.
Während es für einige Gebäude Pflicht ist, einen Energieausweis vorweisen zu können, ist es für andere Eigentümer freiwillig. Der Energieausweis ist jedoch in verschiedenen Situationen sehr nützlich und bietet für alle Eigentümer wichtige Informationen, indem er den Energieverbrauch der Immobilie einschätzt. Auch beim Verkauf und Vermietung von Häusern und Wohnungen ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises Pflicht.

Inhalt des Energieausweises

Der Energieausweis ist steckbriefartig aufgebaut und gliedert sich meistens in fünf Seiten. Er enthält sowohl allgemeine Daten über den Energiezustand, aber auch spezifische Kenndaten der jeweiligen Immobilie. Moderne Energieausweise gliedern sich in verschiedene Energieeffizienzklassen von A+ bis H, wobei A+ die beste Klasse ist. Die Einteilung in Klassen gibt letztendlich Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie und ermöglicht den Vergleich mit anderen Immobilien.

Aufbau des Energieausweises

Das fünfseitige Dokument ist wie folgt aufgebaut:
Die erste Seite bietet generelle Informationen über das Gebäude an sich. Dazu gehören allgemeine Angaben wie die Adresse, die Größe und die Anzahl der Wohnungen und Stockwerke. Außerdem spielt das Baujahr eine Rolle und es wird zudem vermerkt, welches Berechnungsverfahren angewandt wird. Denn je nach Art des Energieausweises, also Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, gibt es unterschiedliche Berechnungsweisen, um die energetische Effizienz zu berechnen.
Je nach gewählter Berechnungsart befinden sich die Informationen über die Immobilie dann auf Seite 2 oder 3. Dort werden entweder die Daten zum Verbrauch oder zum Bedarf gelistet, die andere Seite bleibt frei.
Je höher die ermittelten Kennwerte sind, desto höher ist der jährliche Verbrauch und somit die jährlichen Kosten, die für die Immobilie anfallen. Es lässt sich also sagen, dass die Energieeffizienz schlechter ist, wenn die Kennwerte vergleichsweise hoch ausfallen. Natürlich spielen dabei Größe und Alter der Immobilie eine wichtige Rolle und nicht alle Immobilien lassen sich diesbezüglich einfach miteinander vergleichen.
Um den Vergleich von Immobilien zu erleichtern, wird der Immobilie nach der Berechnung eine Effizienzklasse zugeteilt. Die Klassen werden auf der Basis von Vergleichswerten eingeteilt.
Die vierte Seite des Energieausweises enthält sämtliche Informationen für den Eigentümer. Können zum Beispiel Vorschläge darüber gefunden werden, wie sich der Energiezustand der Immobilie verbessern lässt, sowie Informationen und Tipps in Bezug auf Modernisierungen und Sanierungsarbeiten.
Die fünfte und letzte Seite erläutert sämtliche Aspekte des Dokuments und geht zusätzlich auf das Bewertungsverfahren ein, das verwendet wurde.

Zu betonen ist, dass der Energieausweis Auskunft über den aktuellen Zustand der Immobilie gibt und sich dieser mit der Zeit verbessern aber auch verschlechtern kann, da sich die Immobilie abnutzen kann oder durch verschiedene Maßnahmen der Verbrauch verbessert werden kann. Deshalb wurde vom Gesetzgeber eine Gültigkeit der Ausweise von zehn Jahren festgelegt.

Wer benötigt einen Energieausweis?

Der Energieausweis ist mittlerweile fast für jedes Wohngebäude und sämtliche Gewerbeimmobilien Pflicht. Auch Neubauten müssen mit einem Energieausweis ausgestattet werden und zwar, laut der EnEV seit 2014, mit einem Bedarfsausweis.
Da die Energiepreise stetig steigen und somit die Energieeffizienz von Gebäuden weiter an Bedeutung gewinnt, liegt ein guter energetischer Zustand ebenfalls im Interesse des Eigentümers. Besonders für Käufer oder Mieter spielt der Energieausweis eine wichtige Rolle bei der Wohnungs- oder Häusersuche. Generell muss dieser deshalb bei jeder Besichtigung vom Eigentümer vorgelegt werden und die jeweilige Effizienzklasse auch schon im Inserat angegeben werden.

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht

Von der Ausweis-Pflicht ausgeschlossen sind Denkmalimmobilien und andere Gebäude, die nicht dauerhaft beheizt oder genutzt werden wie zum Beispiel Ferienhäuser und –wohnungen. Andere Gebäude, die nur geringfügig beheizt werden müssen und nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sind ebenfalls von der Pflicht ausgeschlossen.
Eigentümer, die ihre Immobilie in naher Zukunft nicht verkaufen oder vermieten wollen, sind ebenso nicht verpflichtet, einen Energieausweis zu besitzen. Für Immobilien, die insgesamt eine Fläche unter 50 Quadratmetern aufweisen, muss auch kein Energieausweis vorgelegt werden.

Was passiert, wenn Eigentümer keinen Ausweis vorlegen können?

Besonders beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien oder Teilen der Immobilie, ist die Vorlage des Ausweises sehr wichtig, da er viele Informationen für Kauf- oder Mietinteressenten enthält. Nach dem Verkauf muss der Energieausweis an den neuen Eigentümer weitergegeben werden. Bei jedem Verkauf und jeder erneuten Vermietung muss als Eigentümer darauf geachtet werden, dass der Energieausweis noch gültig ist, ansonsten muss ein neuer beantragt werden. Sollte der Eigentümer nicht in der Lage sein, einen gültigen Energieausweis vorzulegen, drohen Bußgelder bis zu 14.000€.

Die Aushangpflicht

Zusätzlich gibt es bei einigen Gebäuden eine Aushangpflicht, die besteht, sobald das Gebäude behördlich genutzt wird und einen hohen Publikumsverkehr aufweist. Dies ist zum Beispiel bei Banken oder Krankenkassen der Fall. Der Energieausweis muss hier öffentlich und gut sichtbar im Gebäude ausgehangen werden. Bei öffentlichen Gebäuden, die nicht behördlich genutzt werden, besteht nur dann eine Aushangpflicht, wenn ein Energieausweis vorliegt.

Verwendung und Nutzen für Eigentümer, Käufer und Mieter

Sowohl der Eigentümer und Mieter als auch Kauf- und Mietinteressenten profitieren von einem Energieausweis. Der Eigentümer, der meist zum Besitz verpflichtet ist, kann auch nützliche Informationen aus dem Dokument entnehmen, zum Beispiel dann, wenn er sich dazu entschließt seine Immobilie energieeffizienter zu gestalten.
Bei einem anstehenden Verkauf oder einer Vermietung der Immobilie ist der Eigentümer dazu verpflichtet, die jeweilige Effizienzklasse sowie weitere Angaben aus dem Energieausweis in der Immobilienanzeige anzugeben. Er benötigt dafür somit ebenfalls einen gültigen Energieausweis. Spätestens bei der Besichtigung muss er den Interessenten den Energieausweis vorlegen können.
Die Informationen, die das Dokument enthält, sind für viele Interessenten ein wichtiger Entscheidungspunkt und können den Wert der Immobilie sowohl steigern als auch senken. Je nach Effizienzklasse der Immobilie kann ein Rückschluss auf die zu erwartenden Kosten gezogen und dadurch eingeschätzt werden, ob sich der Kauf lohnt oder mit der Immobilie hohe Kosten für Energie zu erwarten sind.
Der Mieter hat generell keinen großen Einfluss auf die Verbesserung der Energieeffizienz. Er kann dem Eigentümer zwar Verbesserungen vorschlagen, dieser muss diese jedoch nicht umsetzen, es sei denn, das Gebäude befindet sich in einem unzumutbaren Zustand.
Die Energieeffizienz ist für Mieter wie auch Eigentümer ein immer wichtigerer Aspekt, da die Heizkosten zunehmend teurer werden. Durch einen guten energetischen Zustand lassen sich somit auf Dauer immer mehr Kosten sparen und Investitionen in Modernisierungsarbeiten erweisen sich meist als äußerst rentabel.

Die unterschiedlichen Energieausweise

Eigentümer können oft selbst entscheiden, ob sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für ihre Immobilie erstellen lassen. Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den beiden Arten, sowohl in Bezug auf die Kosten und den Nutzen, als auch in Bezug auf die Berechnungsweise.
Wird sich bei der Berechnung auf den Bedarf an Energie bezogen, handelt es sich um einen Energiebedarfsausweis. Bei einem Energieverbrauchsausweis wird dementsprechend auf der Grundlage des Energieverbrauchs gerechnet.
Beide Ausweise sind normalerweise zehn Jahre lang gültig. Sollte sich innerhalb dieses Zeitraums der energetische Zustand der Immobilie drastisch verbessern oder aufgrund von Modernisierungen oder anderen Umbauten verändern, empfiehlt es sich, den Energieausweis anpassen zu lassen.

Der Energiebedarfsausweis

Der Bedarfsausweis stellt grundsätzlich die teurere Variante dar und kann je nach Immobilie um die 500€ kosten. Für die Berechnung muss erst einmal der zu erwartende Verbrauch errechnet werden. Diese Rechnung beruht auf Theorien und Annahmen, die sich aus verschiedenen Daten und Kennwerten des Gebäudes zusammensetzen. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über die Fenster, die Isolierung und Dämmung der Außenwände und Angaben über die vorhandene Heizungsanlage. Dafür werden sämtliche Dokumente der Immobilie benötigt, die von einem Fachmann ausgewertet werden.
Die Ergebnisse, die sich bei dieser Berechnung ergeben, spiegeln nicht unbedingt einen Ist-Zustand wieder, sondern können unabhängig vom aktuellen Verbrauch die generelle Energieeffizienz des Gebäudes veranschaulichen. Dadurch ist der Bedarfsausweis weitaus aussagekräftiger, da er sich eher an dem Zustand und der Ausstattung der Immobilie orientiert als am Verbrauch einer einzelnen Person. Denn das Heizverhalten verschiedener Menschen unterscheidet sich zum Teil stark voneinander und häufig spiegelt der tatsächliche Energieverbrauch eher das Wärmeempfinden seiner Bewohner wieder als die Energieeffizienz des Gebäudes.

Der Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis stellt gegenüber dem Bedarfsausweis eine weitaus günstigere Alternative da. Seine Kosten belaufen sich auf 25€ bis 100€. Er stellt im Gegensatz zum Bedarfsausweis einen Ist-Zustand der Immobilie dar, der den Verbrauch des aktuellen Bewohners wiederspiegelt.
Dafür werden die Verbrauchszahlen für Heizung und Warmwasser pro Jahr als Orientierung genommen, um den Energieverbrauch zu berechnen. Grundsätzlich werden dafür die letzten drei Abrechnungen verwendet. Je nach Verbrauch der letzten drei Jahre können die Ergebnisse somit durchaus große Unterschiede aufweisen und es wird deshalb davon ausgegangen, dass der Verbrauchsausweis eine geringere Aussagekraft aufweist.
Viele Eigentümer neigen aufgrund der geringfügigeren Kosten eher dazu den Verbrauchsausweis zu wählen, allerdings wird von Experten grundsätzlich der Bedarfsausweis empfohlen. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis mittlerweile Pflicht, da die Richtlinien im Jahr 2014 deutlich verschärft worden sind.

Wer erstellt den Energieausweis und wo bekommt man ihn?

Die Ausstellung des Energieausweises erfolgt nicht bei einer Behörde oder anderen zentralen Stelle. Zur Ausstellung berechtigt sind laut Gesetz alle Personen mit qualifizierender Aus- oder Weiterbildung und einer entsprechenden Berufserfahrung. Dadurch gestaltet sich die Suche nach einem professionellen Anbieter oft schwierig. Es gibt allerdings Listen mit geprüften Ausstellern, wie etwa die der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Ein professioneller Energieausweis kann etwa von einem Bauphysiker, Ingenieur, Architekt oder Energieberater ausgestellt werden. Verschiedene Handwerker, Schornsteinfeger und diverse Online-Anbieter bieten mittlerweile die Erstellung eines Energieausweises für wenig Geld an. Theoretisch haben auch diese das Recht einen Energieausweis zu erstellen, sind jedoch meistens diesbezüglich nur ungenügend ausgebildet worden und verfügen nicht über ausreichend Fachwissen. Sie stellen für gewöhnlich auch nur Verbrauchsausweise und keine Bedarfsausweise aus, die dann zum Teil für unter 20€ zu haben sind.
Generell ist es jedoch nicht zu empfehlen, diese Variante zu wählen und stattdessen lieber mehr Geld zu investieren und dafür einen aussagekräftigen Energieausweis von einem Fachmann zu erhalten. Hilfreiche Informationen rund um die Auswahl von Ausstellern und Energieausweise im Allgemeinen bieten die Verbraucherzentralen der Bundesländer.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Art des Ausweises. Wie bereits erwähnt gibt es hier große Unterschiede, die mit der Qualität des Ausweises in Verbindung stehen.
Bei einem Bedarfsausweis entstehen Kosten im Durchschnitt von 500€. Allerdings gibt es ebenfalls einige Angebote um die 200€. Bedarfsausweise für 700€ gibt es auch, dies ist jedoch meist die obere Grenze. Allerdings gilt besonders beim Bedarfsausweis, dass der Preis mit zunehmender Größe der Immobilie steigt und der Ausweis somit zum Beispiel bei großen Mehrfamilienhäusern noch um einiges teurer werden kann.
Bei Verbrauchsausweisen reicht das Preisspektrum von unter 10€ bis hin zu 150€. Hier sollte man jedoch aufpassen! Ein guter Verbrauchsausweis kostet normalerweise mindestens 30€, alles was darunter liegt, sollte kritisch betrachtet werden. Generell sollte stets darauf geachtet werden, wer den Ausweis ausstellt und sich vorher über die Unterschiede und Vor- und Nachteile zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis informiert wird, um die bestmögliche Wahl treffen zu können.

Die Energieeffizienz von Häusern verbessern

Die Energieeffizienz von Immobilien lässt sich auf diverse Arten verbessern. Dies hängt natürlich davon ab, welche Eigenschaften eine Immobilie bereits aufweist und in welchem Zustand sie sich befindet. Eigentümer finden passende Informationen und Vorschläge für die eigene Immobilie auf dem jeweiligen Energieausweis. Dabei gibt es sowohl kleinere Maßnahmen, als auch größere Umbauten, die mit hohem Aufwand in Verbindung stehen, aber dafür einen deutlichen Unterschied erbringen können.

Was können Eigentümer selbst tun?

Kleinere Maßnahmen, die vom Eigentümer selbst durchgeführt werden können oder auf die generell geachtet werden sollten, können ebenfalls zur Kosteneinsparung beitragen und einen Unterschied herbeiführen. So sollten zum Beispiel schwere Gardinen oder Möbel direkt vor Heizkörpern vermieden werden, um die Verbreitung der Wärme im Raum zu ermöglichen und verbessern. Das Anbringen von Dämmschläuchen an Heiz- und Warmwasserrohren vermindert Wärmeverluste. Diese sind nicht teuer und die Montierung ist einfach und schnell gemacht. Auch Dämmplatten können helfen, um Wärmeverluste zu reduzieren. Generell kann natürlich versucht werden, den Energieverbrauch durch sparsameren Umgang mit Warmwasser und Heizung zu senken.
Durch die Fenster geht oft viel Wärme verloren, insbesondere wenn diese entweder schon älter und undicht sind oder nur einfach verglast wurden. Hier empfiehlt es sich, entweder die kompletten Fenster zu erneuern, was zwar erst einmal mit Kosten und Aufwand verbunden ist, aber einen enormen Unterschied ausmachen kann. Kleinere Maßnahmen, um die Verluste an den Fenstern zu reduzieren, sind zum Beispiel das Anbringen von Dichtungsbändern am Rahmen oder am Rollkasten entlang. Die Dichtungsbänder können ebenfalls bei undichten Türen helfen. Diese Maßnahmen können auch vom Mieter selbst durchgeführt werden, wenn der Eigentümer keine größeren Umbauten plant.

Wann sind größere Sanierungsarbeiten lohnenswert?

Größere Maßnahmen, die ebenfalls mit höheren Kosten verbunden sind, werden im Energieausweis zwar gegebenenfalls empfohlen, aber nicht weiter ausführlich erläutert. Hier muss der Eigentümer sich letztendlich selbst informieren oder sich zum Beispiel bei einer Energieberatung beraten lassen.
Diese Maßnahmen variieren natürlich je nach Immobilie. Bei älteren Immobilien sind Isolierungen der Außenwände oder am Dach eher nötig als bei Neubauten, bei denen mittlerweile von Anfang an auf eine gute Isolierung geachtet wird.

Insgesamt sind energieeffiziente Immobilien regelmäßig mit hohen finanziellen Einsparungen verbunden, weshalb ein geringer Energieverbrauch im Interesse aller stehen sollte. Nicht immer sind direkt hohe Umbaumaßnahmen nötig, um den Energiehaushalt zu verbessern. Bei Unklarheiten kann eine Beratung durch einen Fachmann Abhilfe schaffen.
 

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