Übergabeprotokoll

Übergabeprotokoll

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Das Übergabeprotokoll dient in erster Linie dazu, sowohl Käufer und Verkäufer als auch Mieter und Vermieter rechtlich abzusichern. Denn wenn nach Unterzeichnung eines Vertrages Unklarheiten über den Zustand einer Immobilie bestehen, ist die Frage der Verantwortung nicht immer eindeutig zu beantworten.

Aus diesem Grund soll ein Übergabeprotokoll alle wichtigen Informationen über die Beschaffenheit einer Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe festhalten.

Was beinhaltet ein Übergabeprotokoll?

Das Abnahmedokument beinhaltet Angaben über die Immobile selbst, darunter zum Beispiel die Objektart und -adresse sowie die aktuelle Anschrift des Vermieters oder Verkäufers und des Käufers oder Mieters. Es werden außerdem alle Zählerstände des Objektes festgehalten: Sowohl die Zählernummer als auch der Stand von Wasser, Strom, Gas und der Heizung müssen notiert werden, um etwaige Zahlungsforderungen verfolgen zu können.

Auch die Anzahl und Art aller Schlüssel, die mit dem Haus oder der Wohnung übergeben werden, sind in dem Protokoll aufzuführen. Falls Schlüssel fehlen, ist dies ebenfalls zu vermerken und sind gegebenenfalls nachzureichen.

Es sollten eventuelle Schäden und Mängel an der Immobilie festgehalten werden, denn Ansprüche auf eine Behebung des Vermieters oder Verkäufers können nur bei der Kenntnisnahme vor der Übergabe geltend gemacht werden. Anderenfalls haftet der Käufer oder Mieter für alle Mängel, die nach Abnahme der Immobilie entdeckt werden.

Eine weitere Angabe, die getätigt werden kann, ist das Datum der letzten Renovierung. Diese Angabe ist jedoch nicht verpflichtend.

Meist gibt es in einem Abnahmeprotokoll noch die Möglichkeit, weitere Anmerkungen festzuhalten, zum Beispiel, wenn eine Wohnung oder ein Haus samt Mobiliar vermietet werden soll.
Es steht sowohl Mietern, Käufern, Verkäufern und Vermietern frei, welche Details sie in einem Übergabeprotokoll notieren möchten. Verkäufer und Vermieter sind nur für die Beseitigung von Mängeln und die Begleichung von Rechnungen verpflichtet, die zu dem Zeitpunkt der Übergabe bekannt waren und auf dem Protokoll vermerkt wurden.

Wann sollte das Übergabeprotokoll erstellt werden?

Der beste Zeitpunkt für die Erstellung eines Übergabeprotokolls ist meist, wenn die Immobilie übergeben ist und alle Renovierungsarbeiten getätigt wurden. Das Objekt ist dann in den meisten Fällen bereits leer – es sei denn, es handelt sich um eine möblierte Wohnung – und alle Mängel können unproblematisch gesichtet werden.

Ziehen Mieter aus einer Eigentumswohnung aus, wird mithilfe des zum Einzug erstellten Abnahmeprotokolls überprüft, ob Reparaturen durchgeführt werden müssen. Im Zuge dessen erhalten die Mieter ihre bei Einzug gezahlte Kaution zurück, falls keine Mängel beseitigt werden müssen und die Betriebskostenzahlungen beglichen wurden. Der Umfang und die Notwendigkeit eventueller Schönheitsreparaturen sind meist im Mietvertrag notiert und müssen vor Auszug durchgeführt werden.

Die Übergabe beim Kauf einer Immobilie kann auch kurz nach dem Vertragsabschluss stattfinden. Dort sollten auch alle Schäden festgehalten werden, damit der Verkäufer eventuelle Mängel noch beseitigen kann.

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030 - 346 555 450