Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

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Die Arbeit eines professionellen Maklers kann durchaus Kosten verursachen, dafür können die Ausgaben in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden und Ihre Steuerlast verringern. Es kommt allerdings darauf an, ob Sie eine Immobilie aus privaten oder beruflichen Gründen mieten oder zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage kaufen.

Wie genau funktioniert die steuerliche Absetzung der Provision und was muss dabei beachtet werden?

Wie kann die Provision beim Immobilienverkauf steuerlich geltend gemacht werden?

Zahlt der Verkäufer die ganze oder auch nur einen Teil der Maklerprovision, dann kann diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist nur dann möglich, wenn der Gewinn aus dem Verkauf versteuert werden muss. Ob das der Fall ist, hängt unter anderem davon ab, ob der Eigentümer die Immobilie vor dem Verkauf selbst bewohnt und seit dem Erwerb über 10 Jahre verstrichen sind.

Maklerprovision bei Vermietung von den Steuern absetzen

Maklercourtage beim Kauf einer Kapitalanlage

Wird eine Immobilie als Kapitalanlage gekauft und im Anschluss vermietet, dann können die Maklerkosten für den Immobilienkauf von der Steuer abgesetzt werden. Sie zählen dann zu den Anschaffungskosten, welche hauptsächlich in dem gezahlten Kaufpreis bestehen. Die Anschaffungskosten beim Immobilienkauf können linear abgeschrieben werden, es darf also jedes Jahr nur ein bestimmter Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden.

Maklerprovision für die Vermietung der Immobilie

Der Vermieter muss seit dem am 01.06.2015 eingeführten Bestellerprinzip selbst für die Maklerkosten aufkommen, wenn er ihn damit beauftragt hat, nach einem Mieter für seine Wohnung zu suchen. Diese Kosten lassen sich aber immerhin von der Steuer absetzen: Sie zählen zu den Werbungskosten und können bei jeder Neuvermietung erneut steuerlich geltend gemacht werden.

In welchen Fällen kann die Provision noch abgesetzt werden?

Doppelte Haushaltsführung

Unter einer doppelten Haushaltsführung versteht man eine Zweitwohnung, die sich an Ihrem Arbeitsort befindet. Sie darf nicht Ihr Hauptwohnsitz sein und muss dafür benötigt werden, um schneller zur Arbeit zu kommen. Das Finanzamt überprüft allerdings genau, ob die Zweitwohnung auch wirklich zu diesem Zweck genutzt wird. Der „Lebensmittelpunkt“ muss also nach wie vor am Hauptwohnsitz liegen.

Berufsbedingter Umzug in Mietwohnung

Wer wegen einer Versetzung an einen anderen Ort umziehen muss, der kann die Maklerkosten für die Suche nach der neuen Wohnung von der Steuer absetzen. Das ist allerdings nur für diejenigen möglich, die in eine Mietwohnung oder in ein Haus zur Miete ziehen. Wer sich gleich ein Haus am neuen Arbeitsort kaufen möchte, der darf die Provision nicht steuerlich geltend machen. Einen berufsbedingten Umzug nimmt das Finanzamt auch dann an, wenn Sie gar nicht den Arbeitsplatz wechseln, sondern bislang Pendler waren und mit Ihrer neuen Wohnung mindestens eine Stunde näher an ihrem Arbeitsort sind! Die Maklerprovision geben Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten an.

Wann kann die Maklerprovision nicht steuerlich geltend gemacht werden?

Privater Umzug

Hat ein Umzug keine beruflichen Gründe, dann gibt es keine steuerlichen Vergünstigungen. Findet der Umzug also aus privaten Gründen statt, egal ob in eine andere Stadt oder nur ein anderes Viertel, dann kann die Maklerprovision in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Kauf eines Eigenheims

Auch wenn eine Wohnung oder ein Haus gekauft wird, um selbst darin zu wohnen, können die Maklergebühren nicht von der Steuer abgesetzt werden. Denn die Kosten entstehen bei einer Eigennutzung aus privaten Gründen, weshalb der Staat den Käufer nicht steuerlich entlastet.

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030 - 346 555 450