Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die 123makler GmbH, nachfolgend „123makler“ genannt, betreibt unter der Bezeichnung „123makler.de“ ein Internet-Portal, auf dem Immobilienmakler, nachfolgend „Makler“ genannt“ ihre Leistungen gegenüber Kunden (Eigentümern oder Kauf- oder Mietinteressenten) anbieten können. Über die Nutzung des Internet-Portals „123makler.de“ generiert 123makler daher Geschäftskontakte für den Makler. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform durch Makler sowie der über 123makler.de angeboten Dienstleistungen der 123makler.

Inhaltsverzeichnis:

I. Makler-Leistungsprofil

II. Kostenpflichtige Makler-Partnerschaften

III. Makler-Entgeltprovision

IV. Informationspflichten des Maklers gegenüber 123makler

V. Weitere Pflichten des Maklers

VI. Datenschutzhinweis

VII. Vertragslaufzeit und Übertragbarkeit

VIII. Zustandekommen des Vertrages

IX. Schlussbestimmungen

I. Makler-Leistungsprofil

  1. Über die von 123makler zur Verfügung gestellten Eingabemasken kann der Makler sein Leistungsprofil auf dem Internet-Portal „123makler.de“ einstellen und damit gegenüber interessierten Kunden auftreten. Der Vertrag über die Erbringung von Maklerleistungen wird vom Makler selbst mit dem Kunden abgeschlossen. Der Makler ist in der Vereinbarung der Konditionen mit dem Kunden frei. 123makler wird darauf keinen Einfluss nehmen.
  2. Für den Inhalt seines Leistungsprofils ist der Makler eigenverantwortlich. Er verpflichtet sich, das Profil wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. 123makler kann Mindestangaben und -standards für die Profile aufstellen und kennzeichnet diese ggf. bei der Datenabfrage. Der Makler stellt 123makler von allen etwaigen Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen aus und im Zusammenhang mit dem Inhalt und der Gestaltung seines Leistungsprofils frei. Bei plausiblen Beanstandungen Dritter ist 123makler zudem berechtigt, das Leistungsprofil bis zur Klärung der Rechtslage von dem Internet-Portal „123makler.de“ zu nehmen, den Makler zur Änderung des Leistungsprofils aufzufordern, das Profil des Maklers wegen Eilbedürftigkeit entsprechend zu ändern oder das Leistungsprofil bei weiter bestehender Rechtswidrigkeit endgültig zu löschen.
  3. Die Maklerangaben können durch Aktivitäten und Bewertungen auf anderen Immobilienplattformen bei entsprechender Nutzung des Verknüpfungsangebotes durch den Makler ergänzt werden. Ferner können Bewertungen / Aussagen von Testimonials eingebunden werden sowie Bewertungen zur Transaktionsvermittlungen über die 123makler-Plattform aufgenommen werden.
  4. 123makler wird zusätzlich aus selbst generierten Daten Bewertungsmerkmale für die Maklerleistungen zur Verfügung stellen und zusammen mit dem Leistungsprofil des Maklers den Kunden zugänglich machen. Das Verfahren, mit dem 123makler Bewertungskriterien für Maklerleistungen erstellt, ist ein internes Geschäftsgeheimnis von 123makler. Ist der Makler mit den Bewertungen nicht einverstanden, so ist er jederzeit berechtigt, 123makler Daten zur Verfügung zu stellen, die einen Einfluss auf die Bewertungen haben können. 123makler wird diese Daten in seine Bewertungssysteme einpflegen, wenn der Makler die Richtigkeit dieser Daten in geeigneter Weise nachweisen kann.

II. Kostenpflichtige Makler-Profile

  1. Die weiteren Leistungen von 123makler ergeben sich aus dem im Registrierungs-/Loginbereich auf der website www.123makler.de veröffentlichten Leistungsverzeichnis für das vom Makler jeweils gewählte Leistungspaket (derzeit: Basis/Standard/Premium/Professional). 123makler ist dazu berechtigt, dieses Leistungsverzeichnis jederzeit zu erweitern und mit einer Vorankündigung von drei Monaten Funktionalitäten einzustellen und Leistungsinhalte anzupassen, wobei die Kernfunktionalitäten erhalten bleiben und die Änderungen unter Abwägung der berechtigten Interessen der Makler zumutbar sein müssen.
  2. Der Makler ist verpflichtet, an 123makler die im Leistungsverzeichnis für das gebuchte Leistungspaket aufgeführten Entgelte zu entrichten. Die Entgelte werden zunächst von 123makler in Rechnung gestellt und sind vom Makler binnen 10 Arbeitstagen seit Rechnungseingang auszugleichen. 123makler behält sich vor in ein automatisiertes Zahlungsverfahren überzugehen. In diesem Fall ist der Makler verpflichtet dafür eine entsprechende Einziehungsermächtigung (SEPA Lastschriftmandat) an 123makler oder einen von 123makler beauftragten Zahlungsdienstleister zu erteilen. Erst nach Zahlungseingang aktiviert 123makler das Profil des Maklers.
  3. Will 123makler Kernfunktionalitäten des Angebotes 123makler einstellen oder die Entgelte um mehr als 5% pro Jahr anheben, so kündigt 123makler dies mit einer Frist von mindestens drei Monaten an und weist darauf hin, dass der Makler binnen sechs Wochen nach Mitteilung über die Änderungen das Recht hat, der Anpassung zu widersprechen, was zur ordentlichen Beendigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt führt.

III. Makler-Entgeltprovision

  1. 123makler erhält vom Makler für die Zurverfügungstellung des Internet-Portals „123makler.de“ eine Provision in Höhe des im jeweiligen Leistungspaket vereinbarten Prozentsatzes von allen Entgelten, die der Makler aus Geschäften mit Kunden erhält, die ihm über das Internet-Portal „123makler.de“ nachgewiesen worden sind. Dies schließt beispielsweise auch vom Käufer einer Immobilie an den Makler gezahlte Entgelte ein, wenn der Verkäufer über das Internet-Portal „123makler.de“ vermittelt wurde. Gegenüber 123makler provisionspflichtig sind alle Entgelte des Maklers, die auf vertraglichen Beziehungen des Maklers beruhen, die der Makler während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung und innerhalb eines der Vertragslaufzeit entsprechenden Zeitraumes und maximal 24 Monaten seit Beendigung dieser Rahmenvereinbarung mit solchen Kunden eingegangen ist, zu denen ein geschäftlicher Kontakt über das Internet-Portal „123makler.de“ vermittelt worden ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Makler zu dem Kunden bereits vorher im geschäftlichen Kontakt stand, und keine Anfrage über die 123makler-Plattform in Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft erfolgte. Der Makler ist hinsichtlich des vorbestehenden Geschäftskontaktes beweispflichtig. Sollte der Makler sein Entgelt mit einem anderen Makler, der auf der vertraglichen Gegenseite tätig geworden ist, teilen, so ist er nur für den Teil des Entgelts provisionspflichtig, den er selbst erhält. Provisionspflichtig sind insbesondere auch Folgegeschäfte, d.h. solche Geschäfte, bei denen der Vertragsabschluss zwischen Makler und Kunde zwar ohne Nutzung des Internet-Portals „123makler.de“ erfolgt, bei denen aber zuvor ein Kontakt über das Internet-Portal „123makler.de“ hergestellt wurde.

IV. Informationspflichten des Maklers gegenüber 123makler

  1. Hat der Makler einen nach dieser Rahmenvereinbarung gegenüber 123makler provisionspflichtigen Geschäftsabschluss getätigt, so ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Werktagen nach Abschluss des provisionspflichtigen Vertrages und/oder Rechnungslegung gegenüber dem Kunden bei anderen Maklerdienstleistungen, 123makler unter Vorlage seiner gegenüber dem Kunden gestellten Rechnung sowie des Kaufvertrages in datenschutzkonformer geschwärzter Kopie über den Abschluss und die Höhe der Entgelte zu informieren. 123makler wird daraufhin dem Makler ihrerseits eine Rechnung über die 123makler zustehende Provision stellen. Die von 123makler gegenüber dem Makler gestellten Provisionsrechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen seit Rechnungsstellung durch 123makler (Zahlungsfrist) vom Makler auszugleichen und nach Ablauf dieser Zahlungsfrist mit 8%punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen.
  2. 123makler kann zudem jederzeit Informationen und entsprechenden Nachweis durch Unterlagen darüber verlangen, welche immobilienbezogenen geschäftlichen Beziehungen der Makler mit Kunden eingegangen ist, die zu ihm über das Internet-Portal „123makler.de“ in Kontakt getreten sind und auch Auskunft über den Stand aller jeweils vom Kunden an den Makler erteilten Aufträge verlangen. Der Makler soll dabei personenbezogene Daten mit Ausnahme der Daten, die den durch 123makler hergestellten Kundenkontakt darstellten, schwärzen bzw. unleserlich machen. Der Makler hat entsprechende datenschutzrechtliche Hinweise und Vorkehrungen im Verhältnis zu seinen Kunden vorzusehen.
  3. Erfüllt der Makler seine Informationspflichten nach vorstehender Nr. 1 und/oder 2 nicht oder nicht ordnungsgemäß und kommt er diesen Informationspflichten auch nach einer entsprechenden Mahnung durch 123makler nicht innerhalb von weiteren 14 Werktagen nach, so erhöht sich bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die von 123makler vertraglich zu beanspruchende Provision gemäß Ziffer III um 5%, es sei denn den Makler trifft an der Fristversäumnis und/oder der ausbleibenden oder unvollständigen Auskunft kein Verschulden. Soweit 123makler zusätzlich ein Schadensersatzanspruch zustehen sollte, ist der Betrag, um den sich das Provisionsentgelt erhöht, auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, soweit die rechtlichen Voraussetzungen einer Vorteilsausgleichung vorliegen.

V. Provisionspflicht bei Drittmaklern

  1. Der Makler ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 123makler nicht berechtigt, über das Portal 123makler.de erlangte Kundendaten oder Objektdaten auch bei Zustimmung des Kunden an andere Makler weiterzugeben, die nicht in einem Vertragsverhältnis zu 123makler stehen (Drittmakler). Handelt der Makler dieser Verpflichtung zuwider, so gilt im Verhältnis zwischen Makler und 123makler der Geschäftsabschluss des Drittmaklers, als Geschäftsabschluss des Maklers selbst, so dass der Makler die 123makler zustehende Provision schuldet, obwohl die Vermittlung durch den Drittmakler erfolgte. Ziffer III letzter Satz findet auf Folgegeschäfte des Drittmaklers entsprechende Anwendung. Die 123makler zustehende Provision beträgt dann jeweils 30% des Maklerentgelts, das der Drittmakler erwirtschaftet. Lässt sich die vom Drittmakler erwirtschaftete Provision nicht ermitteln, weil der Makler oder der Kunde dazu keine Auskunft geben, ist 123makler dazu berechtigt, die Provisionsbasis nach billigem Ermessen zu schätzen. Zusätzlich ist 123makler dazu berechtigt, den Makler künftig vom Leistungsangebot des Portals „123makler.de“ auszuschließen und den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Der Makler wird darauf hingewiesen, dass die unbefugte Weitergabe von Kundendaten oder Objektdaten an Drittmakler unabwendbar eine erhebliche Verschlechterung seines Ratings zur Folge hat und datenschutzrechtliche Konsequenzen sowie die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nach sich ziehen kann.

VI. Datenschutzhinweis

  1. Der Makler ist zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Kundendaten verpflichtet, welche ihm seitens 123makler zur Angebotsvermittlung und zum Vertragsschluss mit dem Kunden übermittelt werden. Der Makler ist nicht berechtigt aufgrund der übermittelten Objektdaten, die Kontaktdaten des Kunden zu ermitteln und/oder mit dem Kunden in Kontakt zu treten. 123makler übermittelt die Kundenkontaktdaten an den Makler nur, wenn dieser den 123makler.de-Nutzungsbedingungen zugestimmt hat und der Kunde 123makler die Kundendaten mit dem Zweck der Übermittlung an den Makler zum Zweck der Kontaktaufnahme durch den Makler mitgeteilt hat.

VII. Vertragslaufzeit und Übertragbarkeit

  1. Die feste Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
  2. Ein Inhaber- oder Gesellschafterwechsel auf Seiten einer oder beider Vertragsparteien hat keinen Einfluss auf den Bestand dieser Rahmenvereinbarung, die gegenüber dem jeweiligen Nachfolger fort gilt. 123makler ist dazu berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dieser Rahmenvereinbarung im Wege der Vertragsübernahme auf einen etwaigen anderen Betreiber des vertragsgegenständlichen Internet-Portals zu übertragen, ohne dass dies der vorherigen Zustimmung des Maklers bedürfte.

VIII. Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der Abgabe eines Angebots des Maklers durch Anklicken des Buttons ‚Jetzt registrieren’ oder „Jetzt Buchen“ auf der Website „123makler.de“ oder einem von 123makler zur Verfügung gestellten anderen Link und der konkludenten Annahme durch 123makler mit Übersendung einer Rechnung zustande. Einer ausdrücklichen Annahme durch 123makler gegenüber dem Makler bedarf es nicht. Der Vertrag kann auch durch schriftliches, in Textform oder mündliches Vertragsangebot und -annahme des Maklers / der 123makler zustande kommen.
  2. Der Makler ist vorleistungspflichtig, weshalb das Maklerprofil erst frei geschaltet wird bzw. bei Vertragsverlängerung bleibt, sobald bzw. wenn das Nutzungsentgelt bezahlt ist.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar oder undurchführbar sein, oder sollte diese Rahmenvereinbarung eine Regelungslücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in Kraft und durchsetzbar. § 139 BGB wird über die bloße Wirkung einer Beweislastumkehr hinaus in dem gesetzlich zulässigen Umfang abbedungen. Die Parteien sind verpflichtet, statt der nichtigen, unwirksamen, nicht durchsetzbaren oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Vertragslücke eine rechtlich zulässige, wirksame, durchsetzbare und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die so weit wie möglich dem entspricht, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn sie den Vertragsmangel von Anfang an erkannt hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Regelung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder einer Bestimmung über Fristen oder Termine, so gilt die Regelung mit einem der ursprünglichen Festlegung am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Gerichtsstand ist Berlin. Die Vertragssprache ist Deutsch und auf den Nutzungsvertrag findet Deutsches Recht Anwendung.

Letzte Anpassung: 19. Mai 2021

Haben Sie Fragen?
030 - 346 555 450