Hilfe

Unsere Aufgabe ist es, Sie mit den richtigen Interessenten zu verbinden und Ihnen die Kommunikation zu erleichtern.

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie entweder im Bereich Fragen und Antworten suchen oder uns direkt kontaktieren.

Häufige Fragen und deren Antworten finden Sie im nachfolgenden Bereich. Sie können uns aber auch jederzeit persönlich kontaktieren.

Sie erreichen uns täglich zwischen 9 und 18 Uhr unter der Nummer:

030 - 346 555 450

oder per E-Mail, wir antworten innerhalb einer Stunde:

information@123makler.de

Häufig gestellte Fragen

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  • 1. Wie kann ich bei 123Makler aufgeführt werden?

  • Um für Kunden sichtbar zu werden, müssen Sie sich bei 123Makler anmelden und unsere AGB akzeptieren. Dieser Prozess dauert in etwa 10 Minuten.
    Potenzielle Kunden können Ihnen konkrete Objekte zur Vermittlung andienen oder Sie mit der Suche nach Objekten beauftragen. Hierzu geben die Kunden genaue Informationen zu der zu vermittelnden oder zu suchenden Immobilie an und bitten Sie um ein Angebot. Die Informationen zum Objekt werden Ihnen von 123Makler unmittelbar und kostenlos zugestellt. Es steht Ihnen frei, ein Angebot abzugeben. Ist der Kunde an Ihrer Dienstleistung interessiert, kann er zu weiteren Absprachen Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Sie direkt beauftragen.
    123Makler bietet Ihnen vier verschiedene Partnerschaftsmodelle an. Diese finden Sie nach Angabe Ihrer Daten in Ihrem Profil. Nach der Auswahl eines Modells können Sie Ihr Profil detailliert befüllen. Außerdem erlauben wir uns, wenn Sie über 123Makler einen Auftrag erhalten und erfolgreich durchgeführt haben, 20 Prozent der von Ihnen vereinnahmten Courtage als Vermittlungsgebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt sowohl für die Innen- als auch für die Außencourtage. Sollten Sie sich die Courtage mit einem anderen Makler teilen, bezahlen Sie lediglich 20 Prozent des Teils der Courtage, den Sie erhalten haben.
    123Makler erhebt nur dann eine Vermittlungsprovision, wenn über 123Makler tatsächlich der Erstkontakt zum Kunden entstanden ist. Können Sie 123Makler nachweisen, dass Sie bereits vor der Vermittlung Kontakt zum jeweiligen Kunden hatten, so wird 123Makler keine Vermittlungsprovision verlangen.
    Sollten Sie sich die Courtage für ein Objekt mit einem anderen Makler teilen, so entsteht die von 123Makler verlangte Vermittlungsprovision nur für den Teil der Courtage, den Sie erhalten haben. Als Grundsatz gilt, dass 123Makler niemals mehr als 20 Prozent des Umsatzes fordern wird, den Sie durch Vermittlung von 123Makler erwirtschaften konnten.
    Entsprechend unseren AGB sind Immobilienmakler verpfichtet, uns das Zustandekommen eines Geschäfts mit einem von uns vermittelten Kunden zu melden. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der aus dem Geschäft resultierenden Courtagezahlung geschehen.
    Bestand bereits vor der Vermittlung durch 123Makler ein Kontakt zu dem vermittelten Kunden, so wird 123Makler keine Vermittlungsprovision berechnen, wenn Sie uns den bestehenden Kontakt nachweisen.
    Nur in seltenen Fällen. 123Makler zeigt dem Kunden immer an oberster Stelle die Makler an, die zur Vermittlung seiner Immobilie am geeignetsten sind. Die Eignung ermitteln wir auf Basis mehrerer Faktoren, vor allem aber Ihrer bisherigen Erfolge mit Immobilien dieser Art. Deshalb wird 123Makler Ihnen nur dann eine höhere Position in der Liste für eine bestimmte Immobilie zuweisen, wenn Sie nachweisen, dass sie diese Art von Immobilie bereits erfolgreich vermittelt haben.
    An oberster Stelle werden die am besten bewerteten Makler angezeigt, die in der Region, in der Sie suchen, aktiv sind. Demnächst können die angezeigten Makler zusätzlich nach bestimmten Kriterien (z.B. Preis oder Berufserfahrung) gefiltert werden.
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