Die Vermietung einer Wohnung

Wer seine Eigentumswohnung vermieten möchte, der wünscht sich einen unkomplizierten Mieter und möglichst hohe Mieteinnahmen. Doch die erfolgreiche Vermietung erfordert zunächst einmal einen erheblichen Arbeitsaufwand und eine sorgfältige Planung bei der ein Immobilienmakler eine große Hilfe darstellt. Hier erfahren Sie, welche Schritte bei der Wohnungsvermietung auf den Eigentümer zukommen und wie man den richtigen Mieter findet:

I. Die Vermietung vorbereiten

Für eine schnelle und erfolgreiche Mietersuche sollte man sich als Vermieter gut vorbereiten. Dazu gehört das Zusammentragen aller relevanten Informationen über die Wohnung und eine genaue Überlegung, wie man sich das optimale Mietverhältnis vorstellt.

Fotos anfertigen

Für eine gute Präsentation der Wohnung sollten aktuelle und qualitativ hochwertige Fotos angefertigt werden. Diese vermitteln einen guten Eindruck von den Raumverhältnissen und der Wohnsituation. Es sollten sämtliche Räume der Wohnung fotografiert werden.

Wer als Eigentümer die Fotos selbst anfertigen möchte, sollte auf gute Lichtverhältnisse und eine gute Perspektive des Raumes achten. Auch Videos und 360-Grad-Aufnahmen der Wohnung können bei guter Qualität einen präzisen Eindruck der Wohnung vermitteln.

Grundriss der Wohnung

Ein weiteres Dokument, welches für eine erfolgreiche Vermarktung der Wohnung unerlässlich ist, ist der Grundriss. Er gibt Interessenten eine Vorstellung von der Raumaufteilung und der Größe der Zimmer. Auf dem Grundriss sollten die Maße aller Zimmer sowie die Lage der Fenster und Türen erkennbar sein. Wie bei den Fotos gilt auch hier die Regel, dass der Grundriss in hochwertiger Qualität vorliegen sollte.

Der Energieausweis

Rechtzeitig vor der Vermietung sollte man sich um die Ausstellung eines Energieausweises kümmern. Seit 2014 ist es bei einer Neu- oder Wiedervermietung notwendig, dem Mieter einen Energieausweis vorzulegen. Es existieren zwei unterschiedliche Formen des Energieausweises: Der Verbrauchs- und der Bedarfsausweis. Der günstigere Bedarfsausweis beruht auf den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre. Für neuere Häuser sowie für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen ist allerdings ein Verbrauchsausweis notwendig.

Der Wunschmieter

Bevor man seine Wohnung vermietet, sollte man sich genau überlegen wie der persönliche Wunschmieter aussieht. Das hilft nicht nur bei der Mietersuche sondern verhindert auch Konflikte mit dem Mieter in der Zukunft. Dabei sollte man sich Gedanken über die erwünschte Nutzung der Wohnung machen, also etwa ob der Mieter Haustiere halten oder in der Wohnung rauchen darf. Es kommt aber auch darauf an, wer gut in das Haus und die Nachbarschaft passt. Hat man eine konkrete Vorstellung von der Zielgruppe, kann man die Vermarktung der Wohnung daran ausrichten und findet schneller einen passenden Mieter.

II. Die Vermietung mit einem Makler

Bevor man die Vermietung der Wohnung in Angriff nimmt, sollte man sich gut überlegen, ob man einen Makler mit der Mietersuche beauftragt oder nicht. Die Expertise eines Maklers kann sich bezahlt machen, besonders wenn man die Wohnung zum ersten Mal vermietet.

Lohnt sich der Makler?

Ein professioneller Immobilienmakler besitzt sehr viel mehr Erfahrung und Fachkenntnis als ein Vermieter. Selbst wenn man Immobilie nicht erstmalig vermietet, sondern seit Jahren als Vermieter tätig ist, so verfügt ein Makler trotzdem über zusätzliche wertvolle Kompetenzen.

Die eigentliche Aufgabe des Maklers, die Vermittlung der Wohnung an einen Mieter, kann dieser mit einer professionellen Marketingstrategie durchführen. Die Erfahrung des Maklers bei der Vermarktung der Wohnung und im Kontakt mit Interessenten führt zum einen zu einer schnelleren Vermittlung der Immobilie. Auf der anderen Seite sind Makler besser in der Lage, die Konditionen der Vermietung zu verhandeln und zu einem günstigen Vertragsabschluss zu bringen.

Welche Fehler vermieden werden können

Mithilfe seiner Marktkenntnisse kann der Makler bereits bei der Festlegung des Mietpreises eine große Hilfe sein. Da der Wohnungsmarkt von Region zu Region sehr große Unterschiede aufweist, sollte unbedingt ein ortsansässiger Makler beauftragt werden. Wohnt man als Vermieter nicht in der Nähe der Wohnung und hat somit lange Anfahrtswege, lohnt sich die Beauftragung eines Maklers umso mehr. Für die rechtlichen Aspekte rund um die Vermietung stellt ein Immobilienmakler einen wertvollen Berater dar. Viele Fehler im Mietvertrag und bei der Verhandlung mit dem Mieter können durch einen Makler vermieden werden.

Die Maklerprovision

Durch das vor Kurzem eingeführte Bestellerprinzip ist man als Vermieter verpflichtet, die Maklerprovision selbst zu zahlen, wenn man den Immobilienmakler mit der Mietersuche beauftragt hat. Die Maklerprovision für eine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit darf höchstens zwei Kaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen. Seit der Gesetzesänderung lohnt sich für einen Vermieter der Maklervergleich, denn die Provisionshöhe ist rechtlich gesehen frei verhandelbar.

Weitere Informationen über das Bestellerprinzip finden Sie hier.

III. Wie hoch sollte die Miete sein?

Sowohl für Eigentümer, die ihre Wohnung zum ersten Mal vermieten, als auch für vermietungserfahrene Wohnungseigentümer stellt sich die Frage, wie hoch die Miete sein sollte. Dabei gilt natürlich, je höher desto besser – doch wer den Mietpreis zu hoch ansetzt, hat am Ende Schwierigkeiten überhaupt einen Mieter zu finden. Und ein längerer Leerstand bedeutet einen erheblichen Ausfall von Mieteinnahmen. Daher gilt es, einen realistischen Mietpreis zu finden. Aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren ist die Ermittlung des Mietpreises ein schwieriges Unterfangen, bei dem sich die Fachkenntnis eines Maklers bezahlt macht. Dieser kennt durch seine Arbeit die Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt und kann Vergleiche mit Wohnungen in ähnlicher Größe, Lage und Ausstattung anstellen.

Der Wohnungstyp

Es gibt nicht die eine Standardwohnung, sondern viele Formen und Typen. Je nach Wohnungstyp kann die Miete sehr unterschiedlich ausfallen. Das fängt bei der Erdgeschosswohnung an, die bei Mietern weniger beliebt ist und daher geringere Mieten erzielt. Im Vergleich dazu erzielt eine Maisonettewohnung geradezu Spitzenpreise. Bei einer Dachwohnung kommt es auf den Einzelfall an: Durch die Dachschrägen verringert sich die Wohnfläche, was den Mietpreis sinken lässt. Eine große Dachterrasse hingegen kann das wieder ausgleichen.

Zustand und Lage der Wohnung

Die Lage des Wohngebäudes hat einen erheblichen Einfluss auf den Wert und den Mietpreis einer Wohnung. Von Vorteil ist es, wenn sich Wohnung in der Nähe von Parks, Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten und Schulen befindet. Eine gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls wertsteigernd. Außer der näheren Umgebung kommt es jedoch auch auf die genaue Lage des Wohnhauses an. Nur wenige Meter können den Unterschied zwischen einem Blick ins Grüne oder aufs Wasser und der Lage an einer stark befahrenen Straße machen.

Ausschlaggebend ist außerdem der Zustand der Wohnung selbst. Je nachdem, wann die Wohnung zuletzt saniert oder renoviert wurde, kann der Mietpreis sehr unterschiedlich ausfallen. Neben dem Sanierungszustand kommt es natürlich auf das Baujahr und den Baustil des Wohngebäudes an.

Die Ausstattung der Wohnung

Oftmals schwer einzuschätzen ist der Wert der Ausstattung einer Wohnung. Hier spielen viele Merkmale eine Rolle, die bei der Festlegung des Mietpreises berücksichtig werden können. Der Zustand und das Alter der Sanitäranlagen und einer Kücheneinrichtung spielt eine wichtige Rolle. Ist ein Balkon vorhanden, steigert das den Wert der Wohnung. Für komplett möblierte Wohnungen kann ebenfalls ein höherer Mietpreis verlangt werden. Dieser variiert wiederum stark, je nachdem ob es sich um eine luxuriöse Ausstattung oder um eine zweckmäßig eingerichtete Wohnung mit gebrauchten Möbeln handelt.

Die Größe der Wohnung

Desweiteren nimmt die Größe der Wohnung Einfluss auf den Mietpreis. Handelt es sich um eine kleine Wohnung, kann der Quadratmeterpreis höher angesetzt werden als bei einer besonders großen Wohnung. Um anhand eines festgelegten Quadratmeterpreises die Gesamtmiete zu berechnen, muss im nächsten Schritt die genaue Größe der Wohnung feststehen. Damit später keine Streitigkeiten mit dem Mieter entstehen, sollte die Wohnfläche zweifelsfrei berechnet werden. Als Berechnungsgrundlage dient in der Regel die sogenannte Wohnflächenverordnung.

Der Wohnungsmarkt und die Mietpreisbremse

Man sollte sich bei der Festlegung des Mietpreises auch am lokalen Wohnungsmarkt orientieren. Die Marktkenntnis eines professionellen Immobilienmaklers ist hierbei eine große Hilfe. Für Wohnungen in Städten oder Kommunen, in denen die Mietpreisbremse eingeführt wurde, ist der Vermieter verpflichtet, sich am lokalen Mietspiegel zu orientieren. Die Miete darf dann maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Mietpreisbremse gilt allerdings nicht für umfassend modernisierte oder möblierte Wohnungen. Auch Neubauten sind von der Regelung ausgenommen.

Die Nebenkosten berechnen

Bereits vor der Vermietung sollte man eine Vorstellung von der Höhe der Nebenkosten haben. Für Wohnungsinteressenten ist dies ein zentrales Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche. Anhand der letzten Nebenkostenabrechnung der Wohnung können die Betriebskosten für die Zukunft geschätzt werden. Natürlich kommt es dabei immer auf das Heiz- und Verbrauchsverhalten des einzelnen Mieters an. Als Eigentümer darf man die Grundsteuer ebenfalls auf seinen Mieter umlegen. Sie sollte daher auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und zu den anderen Betriebskosten dazu gerechnet werden.

IV. Das Wohnungsinserat

DFür eine erfolgreiche Vermietung ist das Wohnungsinserat besonders wichtig. Durch die Anzeige soll die richtige Zielgruppe auf die Wohnung aufmerksam gemacht werden. Damit die Interessenten Lust auf eine Wohnungsbesichtigung bekommen, kommt es darauf an, die Anzeige ansprechend und informativ zu gestalten.

Die Wohnung beschreiben

Um einen umfassenden Eindruck von der Wohnung zu vermitteln, sollte sie detailliert beschrieben werden. Der Anzeigentext sollte sich daran orientieren, welche Zielgruppe angesprochen werden soll. Wünscht man sich eine Familie als Mieter, kann man auf Spielplätze und Parks in der Nähe der Wohnung hinweisen. Für ältere Menschen ist die Barrierefreiheit der Wohnung sehr wichtig. Die Formulierung des Anzeigentextes sollte positiv und sachlich sein. Damit das Inserat von möglichst vielen Interessenten angeklickt oder angeschaut wird, sollte man außerdem eine schlagkräftige Überschrift wählen.

Wichtige Daten

Einige Informationen sind natürlich unerlässlich für eine Wohnungsanzeige, wie etwa die Miethöhe und die Größe der Wohnung. Auch die Anzahl der Zimmer und die Nebenkosten dürfen nicht fehlen. Man ist außerdem gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten aus dem Energieausweis im Wohnungsinserat zu nennen. Das Baujahr, die Energieeffizienzklasse, der Energieträger des Gebäudes, die Höhe des Energiebedarfs oder -verbrauchs und die Art des Ausweises müssen aufgezählt werden.

Darüber hinaus gilt: Je detaillierter die Angaben in der Anzeige, desto schneller weiß der Leser, ob die Wohnung für ihn in Frage kommt. Daher sollten alle wichtigen Merkmale der Wohnung und Eckdaten der Vermietung in der Anzeige genannt werden. Dazu gehören z.B. das Stockwerk der Wohnung, Größe und Mitbenutzung eines Kellers und Gartens, die Höhe der Kaution und der nächstmögliche Einzugstermin.

Die Anzeige schalten

Im Internet bieten zahlreiche Webseiten die kostenlose oder kostenpflichtige Möglichkeit, eine Wohnungsanzeige zu veröffentlichen. Alle Unterlagen und Bilder können dort unkompliziert hochgeladen werden und die Informationen zur Wohnung in eine Eingabemaske eingegeben werden. Aber auch Printmedien eignen sich, um eine Wohnung zu bewerben. Neben überregionalen Zeitungen mit einem Immobilienteil kann die Anzeige in der lokalen Presse geschaltet werden.

V. Besichtigungstermine

Den Termin wählen

Für einen Besichtigungstermin sollte man sich vorab überlegen, ob man Einzeltermine oder Gruppentermine durchführt. Die Besichtigungstermine sollten bei Tageslicht durchgeführt werden, damit die Wohnung einen guten Eindruck hinterlässt. Außerdem sollten sie zeitnah nach der Kontaktaufnahme eines Interessenten durchgeführt werden. Sonst besteht die Möglichkeit, dass Interessenten in der Zwischenzeit eine andere Wohnung finden.

Die Wohnung präsentieren

Für die Besichtigung sollte die Wohnung sauber und gut gelüftet sein. Je besser der erste Eindruck bei den Interessenten ist, desto schneller lässt sich die Wohnung erfolgreich vermieten. Eine gute Beleuchtung kann ebenfalls Wunder bewirken. Ist die Wohnung möbliert, sollte sie gut aufgeräumt und die Möbel einladend angeordnet sein. Auch kleinere Reparaturen sollten vor der Besichtigung erledigt werden. Besonders das Streichen der Wände lohnt sich vor einer Vermietung.

Das Gespräch mit Interessenten

Für Rückfragen der Interessenten sollte man gut vorbereitet sein. In jedem Fall sollte man alle Informationen über die Wohnung, die Hausgemeinschaft und die Lage des Gebäudes parat haben. Für eventuelle Nachfragen der Interessenten sollte man den Energieausweis und die letzten Nebenkostenabrechnungen bereit halten.

Den Interessenten gegenüber sollte man freundlich aber sachlich bleiben. Vertrauliche Informationen sollte man nicht herausgeben, also z.B. nicht verraten nach welchen Kriterien man den Mieter auswählt. Um im Gespräch mit den Kandidaten den richtigen Mieter zu finden, braucht man viel Fingerspitzengefühl. Diese Expertise besitzen professionelle Immobilienmakler, welche vor allem Vermietern mit wenig Erfahrung zu einem günstigen Vertragsabschluss bringen können.

VI. Die Überprüfung des Mieters

Um ein vertrauensvolles und konfliktfreies Mietverhältnis zu führen, sollte man seinen Mieter mit Bedacht auswählen. Dazu ist es notwendig, die finanziellen Verhältnisse von Interessenten zu überprüfen. Mit einer Bonitätsauskunft, der Mietschuldenfreiheit und einer Mieterselbstauskunft kann man Risikomieter bei der Auswahl des richtigen Mieters finden und herausfiltern.

Mieterselbstauskunft

Eine Selbstauskunft ist ein Fragebogen, der von Interessenten ausgefüllt wird. Sie kann bereits vor oder zum Besichtigungstermin von den potentiellen Mietern ausgefüllt werden. In der Selbstauskunft werden Informationen über Beruf, Einkommen sowie persönliche Daten wie Geburtsdatum und Anschrift abgefragt. Außerdem muss angegeben werden, wie viele und welche Personen genau in die Wohnung einziehen möchten. Interessenten sind dazu verpflichtet, die Selbstauskunft wahrheitsgetreu auszufüllen. Davon ausgenommen sind lediglich unzulässige Fragen nach der Religion, Kinderwünschen, der sexuellen Orientierung oder andere diskriminierende Fragen.

Bonität des Mieters

Um die Bonität eines potentiellen Mieters zu überprüfen, kann man von ihm eine Schufa-Auskunft anfordern. Außerdem sollte man sich die Gehaltsnachweise der letzten Monate vorlegen lassen. Mit diesen Unterlagen erhält man Einblick in die finanzielle Situation des Mieters und kann einschätzen ob es sich um einen solventen Kandidaten handelt. In der Schufa-Auskunft werden Schulden oder gekündigte Kredite des Mieters aufgeführt.

Mietschuldenfreiheit

Eine weitere Sicherheit gibt die sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des zukünftigen Mieters. Sie muss vom vorherigen Vermieter ausgestellt werden und enthält die Versicherung, dass der Mieter seine Miete regelmäßig und vollständig gezahlt hat. Dadurch lassen sich unzuverlässige Mieter identifizieren. Man kann dem Interessenten auch einen eigenen Vordruck aushändigen, den dieser dann von seinem bisherigen Vermieter ausfüllen lassen muss. Darin können auch Fragen nach dem Grund der Kündigung und der Dauer des Mietverhältnisses enthalten sein. Weigert sich der vorherige Vermieter, eine Auskunft auszustellen, kann man den Mieter auch um Vorlage von Kontoauszügen zum Beleg der Mietüberweisungen bitten.

Die Bürgschaft

Nicht immer findet man einen einkommensstarken Mieter, der auch die gewünschten Kriterien erfüllt. Dabei muss es nicht unbedingt ein Risiko sein, einen Mieter mit geringem Einkommen einziehen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine Bürgschaft von einem Angehörigen finanziell abzusichern. Vor allem bei jungen Menschen stellen in der Regel die Eltern eine Bürgschaft aus. Von dem Bürgen sollte man sich als Vermieter entsprechende Einkommensnachweise vorlegen lassen.

Für den Fall, dass der Mieter seine Miete nicht oder nicht regelmäßig bezahlt, kann man sich direkt an den Bürgen wenden. Dieser ist dann verpflichtet, für die ausstehenden Zahlungen des Mieters aufzukommen. Wird die Bürgschaft nicht freiwillig angeboten sondern vom Vermieter eingefordert, darf keine Kaution mehr von dem Mieter verlangt werden.

VII. Der Abschluss des Mietvertrags

Der Inhalt des Mietvertrages

In dem schriftlichen Mietvertrag müssen alle Mieter, der Vermieter und die Wohnung genau bezeichnet werden. Außerdem werden alle Rechte und Pflichten des Mieters sowie des Vermieters in den Vertrag aufgenommen. Dabei müssen einige formelle Anforderungen beachtet werden, sonst kann es passieren, dass Teile des Vertrags oder der ganze Mietvertrag ungültig sind.

Was im Mietvertrag stehen muss und was man dabei beachten sollte, können Sie auch unter „Rechtliches bei der Vermietung“ nachlesen.

Die Kaution

In jedem Fall sollte man als Vermieter eine Kaution vom Mieter verlangen. Diese darf höchstens drei Kaltmieten betragen und muss im Mietvertrag festgelegt werden. Zur Sicherheit des Vermieters sollte die Kaution unbedingt vor Beginn des Mietverhältnisses übergeben werden. Der Mieter hat allerdings das Recht, die Kaution in drei Raten zu bezahlen. Dann darf man von ihm zumindest die erste Rate vor der Übergabe der Wohnung verlangen. Die Kaution dient dem Vermieter als Absicherung, falls etwa nach dem Mietverhältnis noch Nebenkosten nachgezahlt werden müssen oder der Mieter Schäden an der Wohnung hinterlässt.

Das Übergabeprotokoll

Bei der Wohnungsübergabe wird der Schlüssel an den Mieter übergeben und der Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dabei sollten vor allem bestehende Schäden oder Abnutzungen festgehalten werden. Das Übergabeprotokoll dient bei Streitigkeiten mit dem Mieter als Nachweis darüber, welche Schäden bereits vorlagen und welche von ihm verursacht wurden. Außerdem werden die Zählerstände der Heizung, des Wassers und Stroms abgelesen und ins Protokoll mit aufgenommen. Die Anzahl der Schlüssel wird ebenfalls vermerkt, damit beim Auszug auch sämtliche Schlüssel zurück gegeben werden.

VIII. Besonderheiten bei der Wohnungsvermietung

Die Eigentümergemeinschaft

Als Vermieter einer Eigentumswohnung steht man auf der einen Seite in einem Mietverhältnis mit dem Mieter, auf der anderen Seite in einem Rechtsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft des Hauses. Die doppelte Rolle kann unter Umständen zu Konflikten führen, vor allem wenn man seine Rechte und Pflichten als Vermieter und Miteigentümer nicht ausreichend kennt.

Die Regeln der Eigentümergemeinschaft, festgelegt in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, müssen bei einer Vermietung auch von dem Mieter beachtet werden. Man muss als Vermieter sicher gehen, dass man den Mieter im Mietvertrag zur Einhaltung der entsprechenden Vorschriften verpflichtet. Auch an Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümergemeinschaft muss man den Mieter binden, da z.B. Veränderungen der Betriebskosten oder ihres Verteilungsschlüssels per Beschluss der Eigentümer möglich sind. Man sollte daher einen maßgeschneiderten Mietvertrag aufsetzen. Damit lassen sich auch Konflikte zwischen Mietrecht und den Regeln der Eigentümergemeinschaft vermeiden.

Die Hausordnung

Damit der Hausfrieden zwischen dem eigenen Mieter und den anderen Wohnungseigentümern im Gebäude gewahrt bleibt, sollte bereits bei der Auswahl des Mieters darauf geachtet werden, dass der Mieter gut ins Haus passt. Für das Verhalten im Haus stellt in der Regel eine von der Eigentümergemeinschaft verabschiedete Hausordnung verschiedene Vorschriften auf. Diese Hausordnung muss für den Mieter verpflichtend sein, indem sie in den Mietvertrag eingefügt wird.

Wer kommt für Schönheitsreparaturen auf?

Ein häufiger Streitpunkt mit Mietern dreht sich um die Frage, wer Schönheitsreparaturen in der Wohnung vornehmen und bezahlen muss. Damit der Mieter für solche abnutzungsbedingte Reparaturen selbst aufkommt, muss man ihn dazu im Mietvertrag verpflichten. Allerdings muss eine solche Schönheitsreparaturklausel einigen rechtlichen Anforderungen genügen um überhaupt gültig zu sein. Denn die Rechtsprechung hat mit zahlreichen Urteilen viele Formulierungen für unwirksam erklärt. Worauf Sie achten sollten, können Sie unter „Rechtliches bei der Vermietung“ nachlesen.

Haftpflichtversicherung des Mieters

Ein häufig vernachlässigtes Thema zwischen Vermieter und Mieter ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Doch besonders bei der Vermietung von Eigentumswohnungen können eine Haftpflicht- sowie eine Hausratsversicherung vor Konflikten mit den anderen Eigentümern schützen. Entsteht etwa ein Wasserschaden in der Wohnung des Mieters, welcher auch darunterliegende Wohnungen beschädigt, kommt eine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Fehlt die Versicherung des Mieters, kann dies zu langwierigen Streitigkeiten führen. Eine Hausratsversicherung bezahlt darüber hinaus bei einem Einbruch die Beseitigung von Einbruchsschäden an der Eingangstür, welche als Gemeinschafteigentum grundsätzlich in der Verantwortlichkeit der Eigentümergemeinschaft liegt.

IX. Die Wohnung als Kapitalanlage

Lohnt sich der Wohnungskauf?

Viele Kapitalanleger suchen aufgrund niedriger Zinssätze nach alternativen Anlagemöglichkeiten. Der Kauf einer Eigentumswohnung kann sich vor allem auf knappen Wohnungsmärkten bezahlt machen. Mit der Vermietung einer gekauften Wohnung ist allerdings immer ein Verwaltungsaufwand verbunden. Außerdem sorgen Mietausfälle durch Leerstand oder notwendige Renovierungen für finanzielle Risiken, die einkalkuliert werden müssen. Vor dem Kauf sollte man die langfristig zu erwartende Rendite genau berechnen und Prognosen für den lokalen Immobilienmarkt analysieren.

Steuerliche Vorteile der Vermietung

Als sogenannte Werbungskosten können viele Ausgaben rund um die Vermietung einer Wohnung steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören etwa die Kosten der Verwaltung, Fahrtkosten sowie Reparaturkosten. Weitere abschreibbare Ausgaben sind die bei einem Kredit anfallenden Zinsen und die Maklercourtage. Auf der anderen Seite müssen die Mieteinnahmen ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden. Sie werden als Nettokaltmiete angegeben und müssen, insofern sie die entsprechenden Freibeträge übersteigen, versteuert werden.

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