Grundriss

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Der Grundriss stellt einen wichtigen Faktor bei der Erstellung eines Exposés und kann bei Interessenten die Entscheidung für oder gegen ein Objekt maßgeblich beeinflussen. Was Sie bei Grundrissen unbedingt beachten müssen und wie Sie einen Grundriss anfertigen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:

Was ist ein Grundriss?

Als Grundriss wird im Allgemeinen die Darstellung eines Gebäudes bezeichnet, beispielsweise einer Wohnung oder eines Hauses, in der sogenannten Aufsicht. Der Einblick in das Objekt geschieht hier von oben, was bedeutet, dass die Aufteilung der Räumlichkeiten, die Stärke der Wände, Fenster und Türen oder auch Treppen im Grundriss zu sehen sind. Grundsätzlich sind auf dem Grundriss wichtige Daten, wie beispielsweise die Maße der einzelnen Räume angegeben oder es sind die eingebaute Küche, Badewanne und Toilette eingezeichnet. Er dient dem Betrachter zum einen als Informationsquelle, damit dieser sich einen Überblick über das Objekt verschaffen kann, zum anderen ermöglicht er dem künftigen Käufer oder Mieter, sich einen genauen Plan zwecks Einrichtung und Umbau machen zu können.

Benötige ich einen Grundriss beim verkaufen oder vermieten?

Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, dann sollten Sie unbedingt beachten, dass hierfür einige Unterlagen notwendig sind. Sind diese nicht vollständig in Ihrem Besitz, kann es zu starken Verzögerungen beim Verkauf kommen. Einige Unterlagen, die Sie benötigen, gibt es beim Bauordnungsamt, Sie müssen diese dort nur anfordern. Sollten Sie unsicher bei der Zusammenstellung sein, dann suchen Sie Hilfe bei einem Makler, er wird ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Aber neben Grundbuchauszügen und einer Baugenehmigungsurkunde benötigen Sie natürlich auch noch weitere Unterlagen, wie natürlich den Grundriss. Bei mehrstöckigen Immobilien brauchen Sie allerdings unbedingt die Grundrisse aller Stockwerke. Auch diese bekommen Sie idealerweise beim Bauordnungsamt oder alternativ auch bei dem Bauträger, der die Immobilie gebaut hat.

Auch für eine geplante Vermietung ist ein Grundriss unerlässlich, denn zu einem professionellen Exposé darf er auf keinen Fall fehlen. Egal ob Vermietung oder Verkauf - der Grundriss ist schon für das Inserat von großer Bedeutung. So geben Sie den Interessenten die Möglichkeit, bereits vor einem Besichtigungstermin einen „Rundgang“ durch das Objekt zu wagen. So kann jeder mögliche Käufer bereits im Vorraus entscheiden, ob ihm das Objekt zusagt oder nicht. Sollten Sie auch bei der Erstellung eines Exposés Hilfe benötigen, dann wird Ihnen ein Makler auch hierbei helfen. Ein professionell gestaltetes Exposé kann beim Verkauf schon viel ausmachen.

Welche Unterlagen werden neben dem Grundriss für den Verkauf benötigt?

Vor dem Verkauf

Es gibt einige Unterlagen, die Sie als Verkäufer bereits vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages einer Immobilie benötigen werden: Notwendig sind vor allem Grundbuchauszüge nach dem letzten Stand, die aber auch nicht älter als 3 Monate sein dürfen und die Infos zu allen eingetragenen Grundschulden. Ein Nachweis über Wohn-und Nutzungsrechte, sowie eine Teilungserklärung bei einem Mehrfamilienhaus und Sanierungsvermerke ist ebenso wichtig. All die eben genannten Unterlagen erhalten Sie beim Grundbuchamt. Unterlagen, wie beispielsweise den genehmigten Bebauungsplan, einen Lageplan (unbedingt mit eingezeichnetem Haus, Garage, Stellplatz, Mülleimer-Stellplatz), die Baugenehmigungsurkunde, den kompletten Satz der Baupläne, die genauen Pläne des Statikers, Ausführungszeichnungen (Ansicht von jeder Seite, Schnitte, Grundriss für jedes Geschoss, Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Entwässerungspläne) und den Maßstab (1:100) bekommen Sie beim Bauordnungsamt. Sind einige der Papiere dort nicht vorhanden, dann können Sie den Architekten oder aber den Bauträger fragen. Diese haben das Objekt gebaut und müssten, alternativ zum Bauordnungsamt, über all diese Papiere verfügen. Auch ein Papier mit der berechneten Wohnfläche, der Nutzung des unbebauten Raumes, sowie einer Baubeschreibung müssen Sie zunächst vor dem Verkauf vorliegen haben. Auch diese Schriften erhalten Sie beim Bauordnungsamt. Bei neueren Gebäuden ist eine Abnahmebescheinigung der Baubehörde für das Objekt notwendig. Vom Kastasteramt erhalten Sie außerdem jederzeit Vermessungsbestätigungen und Grenzatteste für das Grundstück, während die zuständige Bank Ihnen auch jederzeit eine Überschreibungsurkunde aushändigt, wenn die Finanzierung auf den Käufer übertragen werden soll. Einen Energieausweis sollten Sie auch rechtzeitig erstellen lassen. Diesen bekommen Sie beim zuständigen Aussteller für Ihr Objekt. Steht das Objekt zusätzlich noch unter Denkmalschutz, so müssen Sie auch hierzu einen Nachweis vorlegen. Diesen bekommen Sie jederzeit von der Denkmalschutzbehörde.

Nach dem Verkauf

Welche Unterlagen sollten Sie nach dem Verkauf noch vorlegen? Nun, wichtig sind vor allem jegliche Versicherungsunterlagen, die das Haus betreffen. Diese erhalten Sie bei den zuständigen Versicherungsgesellschaften. Für bestimmte Geräte wie komplizierte Heizanlagen, sollten Sie idealerweise auch die Gebrauchsanleitungen (beim Hersteller erhältlich) bereithalten und passend dazu sind auch Wartungsverträge beizulegen. Wichtig sind auch die aktuellsten Abrechnungen für Wasser, Heizung und ähnliches. Vom Schornsteinfeger bekommen Sie auch das letzte Prüfprotokoll von Schornstein und Heizung. Und natürlich sollten auch sämtliche Schlüssel für das Objekt selbst, zugehörige Garagen oder weitere Gebäude auf dem Grundstück an den neuen Eigentümer abgegeben werden.

Wer erstellt einen Grundriss?

Ein Grundriss wird normalerweise von den für das Objekt zuständigen Bauordnungsämtern, Architekten oder Raumplanern erstellt. Natürlich ist es auch möglich, einen Grundriss heutzutage selbst zu erstellen. Vor dem Bau einer Immobilie sollten solche Dinge allerdings kommuniziert werden, damit es im Nachhinein nicht zu Problemen führt. Denn wenn ein Grundriss während des Baus auch zur Orientierung und Information dient, dann sollten alle Maße auch dementsprechend korrekt sein, sonst kann es hinterher auch beim fertigen Objekt zu fatalen Fehlern kommen. Sie sollten also gut überdenken, wem Sie die Erstellung von Grundrissen und anderen wichtigen Dokumenten überlassen.

Was passiert wenn der Grundriss meines Hauses nicht korrekt ist?

Vor jedem Verkauf sollten die notwendigen Unterlagen genau geprüft werden. Falsche Papiere verzögern den Verkauf und hinterlassen keinen guten Eindruck. Wenn der Grundriss Ihrer Immobilie fehlerhaft sein sollte und Sie das Objekt bald verkaufen möchten, dann sollten Sie Schadenersatz einfordern und zwar bei dem, der den Grundriss erstellt hat. Dies kann ein Architekt oder ein Raumplaner sein. Manchmal werden Grundrisse auch beim Bauordnungsamt erstellt, aber auch dort können Sie Schadenersatz einfordern. Denn ist ein Grundriss fehlerhaft und Sie verkaufen das Objekt, so kann der künftige Käufer vom Kauf zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, was genau am Grundriss nicht richtig dargestellt ist. Ist es der Maßstab? Oder ist die Raumaufteilung falsch? Bei falschen Maßangaben sollte ein Gutachter alle Maße erneut abnehmen und dem Bauordnungsamt, Architekten oder Bauplaner vorlegen. In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, den korrekten und überarbeiteten Grundriss dort wieder einzufordern. Haben Sie den Grundriss selbst erstellt, so lernen Sie daran, präzisere und fehlerfreie Grundrisse zu erstellen oder spätestens dann lassen Sie solche Arbeiten von Profis erstellen.

Kann ich einen gültigen Grundriss selber erstellen?

Einen gültigen Grundriss selbst zu erstellen ist mit heutigen Möglichkeiten keine Schwierigkeit mehr und auch für Laien möglich. Sie können also natürlich auch selbst einen Grundriss zeichnen, sollten dafür aber eine spezielle Software nutzen, um einen professionellen Eindruck zu erwecken. Einige Beispiele für solche Programme sind weiter unten aufgeführt. Es gibt allerdings Fälle, gerade wenn es sich um besonders teure Immobilien handelt, in denen solche Grundrisse beglaubigt werden müssen. Dies können Sie dann von einem Notar tun lassen.

Die verschiedenen Grundrissarten

Was ist ein offener Grundriss?

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Arten von Grundrissen: dem freien und dem offenen Grundriss. Letzterer wird oft von Architekten und Raumplanern erstellt und bezieht sich nicht auf einzeln gegliederte Räume sondern zeigt den Umsriss des Objektes, ohne die einzelnen Räume genau aufzuzeigen. Der Fokus liegt hierbei auf der Darstellung der gesamten Fläche. Verwendet werden solche Grundrisse auch nur bei dementsprechenden Objekten, wie weiträumigen und offenen Lofts, bei denen einzelne Räume fließend ineinander übergehen, aber auch bei Museen und anderen öffentlichen Ausstellungsgebäude. Diese Grundrissart beschäftigt sich lediglich mit der räumlichen Betrachtungsweise.

Was ist ein freier Grundriss?

Neben dem offenen gibt es noch den freien Grundriss, der auf festeingezogene Wände in den Geschossen verzichtet und bei welchem die Last der oberen Stockwerke bzw. des Daches von den Außenwänden und separaten Stützen gehalten wird. Beim offenen Grundriss geht es eher um die räumliche Betrachtungsweise, während der freie Grundriss die konstruktive Betrachtung vertritt. Grundsätzlich gibt es auch eine Zuteilung dieser Grundrissarten für die einzelnen Bauweisen. Büro-, Verwaltungs- und gehobene Wohnbauten werden meist in Form eines freien Grundrisses dargestellt. Die Definition von „frei“ können Sie in diesem Fall wörtlich nehmen, denn tatsächlich kann diese Form des Grundrisses gestaltet werden, wie Sie es möchten und Änderungen diesbezüglich können auch im Nachhinein sehr gut verwirklicht werden.

GrundrissAuf dem nebenstehenden Bild ist der Grundriss des Vlassrath-Hauses zu sehen und wie beschrieben handelt es sich hier um einen geschlossenen Grundriss. Erkennbar ist dies vor allem an den eingezeichneten Wänden und dem hinzugefügten, äußeren Teil des Grundstücks, der nicht mehr direkt zum Haus gehört und daher in grau eingefärbt ist. Gut sichtbar sind hier der Maßstab und die Ausrichtung nach Norden, zwei Aspekte, die Sie durchaus in einem Grundriss platzieren sollten. Die Ausrichtung nach Norden vor allem deswegen, weil es Leute gibt, für die es beim Kauf ein absolutes Ausschlußkriterium sein kann, wenn sie nicht mit der Sonne aufstehen können. Der Maßstab ist dann sinnvoll, wenn keine genauen Maßangaben an den einzelnen Wänden vermerkt sind.

 

 

Hier nebenstehend sehen Sie de offenen Grundriss vom Barcelona Pavillon. Gut erkennbar ist hier, dass es hier keinen ersichtlichen Maßstab gibt, keine Ausrichtung oder eben auch keine Maßangaben vorliegen. Lediglich angedeutete Wände sind in diesem Bild sichtbar, dennoch gibt es keine räumlichen Abgrenzungen. Denn auch, wenn es so scheint, als wären oben links zwei Räume, so sind diese aber offen und nicht durch Türen, sondern nur durch Türbögen voneinander getrennt. Auch erhält der Grundriss keinerlei Informationen über die Lage der Räume beziehungsweise, an welcher Stelle bestimmte Möbel stehen. Auch Fenster sind nicht klar erkennbar. Aber wir können sowohl in diesem, als auch im vorhergehenden Bild sehr gut die Treppen erkennen. Ein offener Grundriss bietet sich für Kirchen, Mussen und andere öffentliche Bauwerke an, jedoch nicht unbedingt für private Objekte. Oft fehlen nämlich wichtige Informationen zu den Räumlichkeiten. Für private Zwecke sollten Sie also doch lieber auf den geschlossenen Grundriss zurückgreifen. Künftige Käufer werden es Ihnen danken!

Offener oder geschlossener Grundriss?

Ein offener Grundriss macht für Sie dann Sinn, wenn Sie ein Objekt besitzen, in dem die einzelnen Räume nicht direkt durch Wände voneinander abgegrenzt sind, wie es bei Lofts zum Beispiel der Fall ist. Auch bei großen öffentlichen Gebäuden machen meist offene Grundrisse mehr Sinn als geschlossene. Bei einem simplen Einfamilienhaus dürfen Sie sich aber ruhig dem geschlossenen Grundriss widmen. Dieser grenzt jeden Raum ab, kann bei Bedarf auch gerne möbliert gestaltet werden und macht am Ende mehr Sinn.

Der Grundrissplaner

Wenn Sie als Verkäufer den Grundriss für Ihre Immobilie selbst erstellt haben oder noch selbst erstellen möchten, dann haben Sie ja vielleicht eines dieser nachfolgenden Programme benutzt oder denken zumindest darüber nach, sich damit zu beschäftigen. Solche Software ist vor allem dann hilfreich, wenn sich jemand dazu entschließt, nicht den Weg über Architekten und Raumplaner zu gehen, um Geld zu sparen und selbst tätig zu werden. Mittlerweile ist der Markt überschwemmt von Programmen, die Hilfe beim Zeichnen, Bauen oder Einrichten von Immobilien anbieten, daher sei hier Obacht geboten! Nicht jede Software hält das, was sie verspricht und nicht jede ist kostenlos. Einige preisen sich damit, kostenlos zu sein und im Nachhinein stellt der Benutzer fest, dass er einen immensen Betrag zahlen muss, um letztendlich alle Funktionen des Programms nutzen und einen fertigen Grundriss erstellen zu können.

Grundrisse erstellen mit RoomSketcher

Das erste Programm, mit dem Sie sehr gute und professionelle Grundrisse erstellen können, nennt sich RoomSketcher.de. Um dort allerdings einen hochauflösenden Grundriss zu erstellen, müssen Sie sich anmelden und knapp 49$ jährlich als Nutzungsgebühr zahlen. Dies ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn Sie mehrere Grundrisse im Jahr erstellen müssen. Aber es gibt auch eine kostenlose Version dieses Programms, die gerade dann für Sie interessant ist, wenn Sie gerne virtuelle Räume einrichten und davon genaue 3D-Bilder erstellen möchten. Entscheiden Sie sich dazu, die 49$ jährlich zu investieren, dann können Sie diese Funktion ebenfalls nutzen, Grundrisse erstellen und Sie erhalten Zugriff auf Apps für Android, Iphone oder Ipad, um auch unterwegs arbeiten zu können. Im Package sind auch 3D-Bilder und ein Live 3D-Rundgang möglich. Wer dieses Produkt gewerblich nutzen möchte, der zahlt knapp 100$, kann dafür aber sämtliche der eben aufgezählten Funktionen nutzen und hat noch eine Menge mehr Möglichkeiten: Zeichenservice, eigenes Firmen-Branding, angepasste Grundrisse und Mengenrabatte.

Die kostenlose Variante: SweetHome3D

Ein weiteres Programm, bei dem es sich allerdings tätsächlich um eine Freeware handelt, ist SweetHome3D. Dieses Programm ist besonders für Anfänger sehr gut geeignet, erklärt es doch einzelne Funktionen schrittweise und präzise. Haben Sie das Programm erst einmal heruntergeladen und installiert, dann kann es auch schon losgehen. Sie finden unterhalb der Menüanzeige einige Buttons, die Ihnen zur Erstellung eines Grundrisses dienen. In der Mitte dieser Leiste finden Sie das Tool zum Erstellen eines Raumes. Damit lässt sich problemlos der Grundriss für das komplette Haus bzw. die komplette Wohnung erstellen und an den Seiten finden Sie die Möglichkeiten, Maßangaben einzusetzen, damit der Grundriss auch fehlerfrei wird. Haben Sie diesen Schritt einmal gemacht, dann ist der Rest ein Kinderspiel. Sie können nun innerhalb des „großen Raumes“, also innerhalb des äußeren Umrisses des Objekts, die einzelnen Räume klar abgrenzen. Diese sind dann in grau markiert, da das System sie direkt als Räume erkennt. Der Vorteil an diesem Programm? Es zeigt direkt die Quadratmeterzahl jedes einzelnen Zimmers an und Sie können auch zwischen zwei Räumen noch einmal Wände ziehen. Über SweetHome3D können Sie weiterhin noch passende Türen auswählen, sie verkleinern und vergrößern und am Ende das Objekt im 3D-Modus anschauen.

Weitere Software zur Grundrissplanung

Es gibt noch weitere Programme, mit denen Sie einfach und schnell Ihren Grundriss erstellen können:

Mit dem Programm „meinhausplaner“ planen und erstellen Sie anhand vieler Vorlagen Ihr Traumhaus und richten es ein. Mit dem „Room Arranger“ zeichnen Sie Grundrisse und können jeden einzelnen Raum danach in 3D-Optik herrichten. Ein Programm, welches SweetHome3D sehr ähnlich ist, ist Roomeon, mit welchem Sie ebenso virtuelle Räume einrichten können. Das Programm Sketchup können Sie verwenden, wenn Sie in der Nutzung von solchen „Einrichtungs-Programmen“ bereits fortgeschritten sind.

Im Übrigen kann es sich durchaus auszahlen, wenn Sie einen PC-Bildschirm mit hoher Auflösung haben, wenn Sie die Pläne möglichst pixelgenau erstellen möchten, denn so lassen sich auch kleine Fehler schnell erkennen und ausmerzen.

Grundriss selber planen - Was gibt es zu beachten?

Selber machen oder Profi beauftragen?

Möchten Sie den Grundriss selbst erstellen, so sei Obacht geboten! Denn es geht darum, eine möglichst professionelle Arbeit zu erstellen, die vorzeigbar ist. Zunächst sollten Sie die Maße wissen. Wie lang sind die Wände, wie viele Quadratmeter haben die einzelnen Zimmer und welche Gesamtfläche hat das Objekt? Wie setzen sich die Außenwände des Objektes zusammen? Sind sie quadratisch oder ergeben sich Vorsprünge? All diese Dinge sollten Sie beachten und danach den Grundriss genau planen. Einen Grundriss zu erstellen ist nicht von jetzt auf gleich erledigt, also sollten Sie Zeit und Ruhe mitbringen, damit sich am Ende keine Flüchtigkeitsfehler einschleichen. Möchten Sie sich die Arbeit sparen, dann sollten Sie einen erfahrenen Immobilienmakler beauftragen, welcher Ihnen mit dem Grundriss hilft bzw. einen professionellen Anbieter empfehlen kann.

Welche Informationen soll der Grundriss enthalten?

Kümmern Sie sich selbst um die Erstellung, dann sollten Sie sich zudem im Voraus über Regeln und Normen bei Grundrissen informieren. Benötige ich für den Grundriss meiner Immobilie genaue Maßangaben an den einzelnen Wänden? Muss ich angeben, wie dick die Wände jeweils sind? Wie ist der Maßstab im Grundriss, wenn ich keine Breiten und Längen eintrage?  Muss ich angeben, wie die Ausrichtung des Hauses ist (Norden, Süden, Westen, Osten)? Soll ich einen Grundriss unmöbliert lassen? Diese Angaben können variieren, je nachdem, zu welchem Objekt Sie einen Grundriss erstellen möchten.

Möblierter oder unmöblierter Grundriss?

Entscheiden Sie sich für einen möblierten Grundriss, dann ist es von Vorteil, beides parat zu haben: Sowohl einen möblierten, als auch einen unmöblierten Grundriss. Denn manchmal wird ein unmöblierter Grundriss benötigt, etwa damit sie den fleißigen Bauarbeitern auch zeigen können, wo sich nachher welches Regal befinden soll oder an welchen Stellen sich Spüle und Herd befinden, damit dementsprechende Anschlüsse gelegt werden können. Dies ist übrigens ein weiterer wichtiger Punkt! Sie sollten bei einem möblierten Grundriss auch sicher sein, dass Sie Ihre Möbel am Ende auch wirklich genau so platzieren wollen. Denn sind erstmal die wichtigsten Anschlüsse gelegt, so kann dies am Ende selten geändert werden. Beratschlagen Sie sich in diesem Fall lieber einmal mehr mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, damit es am Schluss nicht zu Streitereien kommt. Allerdings sollten Sie sich über die Lage der Anschlüsse sicher sein, denn während eine Couch noch beliebig verschoben werden kann, so ist das Umlegen von gelegten Anschlüssen kaum mehr möglich.

Wichtige Maßangaben

Es kann bei dem Entwurf eines Grundrisses auch nie schaden, die genauen Maßzahlen an die Wände zu schreiben. Dies sorgt für besseres Verständnis und wenn das Objekt fertig gebaut ist, oder Sie es verkaufen möchten, dann helfen die Maße dem Eigentümer ungemein bei der Einrichtung. Zudem ist es nicht verkehrt, auch die Dicke der Wände zu notieren. Das ist gerade dann wichtig, wenn Sie das Haus verkaufen möchten. Denn falls der spätere Besitzer vorhat, eine Wand einzureißen, so kann er genau sehen, welche Wand eine tragende ist und welche nicht. Wenn Sie nicht die einzelnen Längenangaben für die Wände dazuschreiben möchten, dann macht es immer Sinn, einen Maßstab zu notieren, damit es am Ende möglich ist, sich die reellen Längen besser vorzustellen. Im Übrigen sollten Sie auch immer vermerken, wo sich Norden im Hinblick auf ihr Haus befindet. Bedenken Sie, dass es Menschen gibt, die sehr gerne mit der Sonne aufstehen.

Wie viel Wohnfläche brauche ich und meine Familie?

Eine Frage, die viele Familien beschäftigt, ist, wie viel Platz sie tatsächlich im neuen Eigenheim benötigt. Allerdings gibt es hier keine richtigen Regelungen, denn jeder Mensch ist anders und jeder benötigt unterschiedlich viel Platz. Grundsätzlich sagt man, dass für eine einzelne Person 30m2 vollends ausreichen, für zwei Personen seien 60m2 passend und für drei Personen 90m2 usw. Aber mittlerweile hat jeder andere Ansprüche und natürlich auch andere finanzielle Möglichkeiten. Auf jeden Fall sollten Sie vor dem Hausbau abwägen, wie viel Platz sie wirklich benötigen. Ist es notwendig, ein Badezimmer zu haben, das so groß ist wie ein Tennisplatz? Oder ist dies nur Luxus, den Sie sich nicht leisten wollen oder können? Sie können im Voraus gerne einmal überlegen, ob Sie mit ihrem momentanen Wohnraum zurechtkommen oder ob es Ihnen an Platz mangelt. Erwarten Sie beispielsweise Nachwuchs, dann dürfen Sie gut und gerne 10-15m2 Quadratmeter zusätzlich einplanen. Möchten Sie ein Gästezimmer einrichten, in dem sich Besucher niederlassen können? Dann müssen Sie auch dies zusätzlich berechnen. Planen Sie, Ihr Haus zu unterkellern? Dann sollten Sie auch das vorzeitig mit einplanen. Denn besonders, wenn Sie einen Kredit für Ihren Hausbau aufnehmen müssen, dann sollten Sie auch die geplante Größe des Hauses im Auge behalten. Je größer das Haus, desto höher der Kredit. Durchschnittliche Einfamilienhäuser haben heutzutage eine Wohnfläche von ca. 120-140m2, woran Sie sich orientieren können, aber natürlich nicht müssen. Ziehen Sie alleine in ein Haus, so wägen Sie ab: Was brauche ich, was brauche ich nicht? Aber verlieren Sie die Zukunft nicht aus dem Auge. Wenn Sie später eine Familie gründen wollen, können Sie ein Gästezimmer meist gut in ein Kinderzimmer umbauen. Häuser mit Kinderzimmern lassen sich auch heutzutage besser verkaufen, da viele Familien sich ein Haus kaufen möchten.

Wie plane ich einzelne Räume und wie groß sollten diese sein?

Wenn Sie überlegen, wie groß einzelne Räume sein sollten, dann müssen Sie überlegen, was Sie alles benötigen. Einfach lässt sich das Beispiel „Badezimmer“ erklären: Möchten Sie eine Dusche und eine Badewanne oder reicht eines von beiden? Sind zwei Waschbecken notwendig? Das mag im ersten Moment verrückt klingen, aber dies sind wirklich wichtige Dinge, denn im Nachhinein noch Dinge einbauen zu lassen ist zwar möglich, manchmal aber nicht ganz sinnvoll, wenn sie eine zu geringe Quadratmeterzahl haben. Natürlich gibt es heutzutage immer mehr Möglichkeiten, selbst in kleinen Räumen platzsparend aber dennoch innovativ und großzügig zu wohnen. Denken Sie nur an all die verschiedenen Klappmöbel, die mittlerweile sogar in Designer-Versionen erhältlich sind. Im Kinder- oder Jugendzimmer können Sie doch ein hippes Hochbett einbauen lassen und darunter eine Sitzecke für Ihre Sprösslinge. Das spart Platz und kann trotzdem perfekt den Stil des Hauses wiederspiegeln. Aber Sie sollten bei all der Wohnfläche auch an die Nutzfläche denken. Regale, Schränke und Kommoden sind unerlässlich in einem Haus. Auch sollten Sie bedenken, dass bei nicht unterkellerten Bauten sogenannte „Hauswirtschaftsräume“ sinnvoll sind. Denn wo können Staubsauger, Waschmaschine oder ein Regal für zu lagernde Lebensmittel untergebracht werden? Wichtig ist, dass Sie Prioritäten setzen. Es benötigt nicht allzu viel Platz für ein geräumiges Wohnzimmer, aber für eine Diele sollten Sie ebenso einiges an Platz einberechnen. Hier sammeln sich nicht nur Schuhe und Jacken. Auch jegliche anderen Sachen, Kinderwagen, Rollstühle, werden dort abgestellt.

Verkehrsflächen im Grundriss beachten

In einen Grundriss gehören auch immer die Verkehrsflächen. Das sind all die Bereiche wie Dielen, Flure und Treppen. Diese müssen im Grundriss natürlich auch eingezeichnet werden. Treppen werden meist als Draufsicht eingezeichnet, sprich so, wie es eine senkrechte Sicht-Perspektive hergibt. Flure und Dielen werden als ganz einfache Räume in den Grundriss eingezeichnet, müssen aber beschriftet werden, damit ersichtlich ist, wo es sich um eine solche Verkehrsfläche handelt. In einigen Gebäuden, gerade wenn es beispielsweise öffentliche Gemäuer sind, die heute als Museen genutzt werden, gibt es oft eine Treppe zu Erreichen der höheren Etagen und eine zum Hinabsteigen, um wieder zum Ausgangspunkt zu gelangen. Aus diesem Grund hat es sich eingebürgert, dass bei mehreren Treppen im Haus die Laufrichtung an der Seite der Treppe mit einem Pfeil gekennzeichnet wird. So wird vermieden, dass die Treppe in das Obergeschoss versehentlich zu der Treppe in den Keller wird.

 

Bildquellen (wie Reihenfolge im Text):

 

Sir Gawain via wikimedia commons

 

TomAlt via wikimedia commons

 

Hexagon via wikimedia commons

 

 

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