Regenwasserabgabe

Regenwasserabgabe

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Mit einer durchschnittlichen Niederschlagsmenge von mehr als 650 Litern pro Quadratmeter sind Verordnungen und Richtlinien zu Wasser- und Abwasserrechten für eine nachhaltige Umwelt in Deutschland von immenser Bedeutung. Novellierungen dieser Verfügungen in den letzten Jahren führten jedoch unter Verbrauchern und Immobilienbesitzern zu Irritierungen und Missverständnissen. Ein Grund hierfür liegt darin, dass bisher für sinnvoll geglaubte Bestimmungen nun als falsches Vorgehen gelten und das eigentliche Ziel der Nachhaltigkeit verfehlen.

Gründe und Zwecke der Regenwasserabgabe

Umso wichtiger erscheint es, sich darüber im Klaren zu sein, was Anlass und Ziele der entsprechenden Gesetze und Novellierungen sind und wie diese Ziele erreicht werden sollen. In diesem Zusammenhang stellt die getrennte beziehungsweise gesplittete Abwassergebühr ein zentrales Element dar.

Rechtlicher Hintergrund zu Regenwasser als Teil der getrennten Abwassergebühr

In der Bundesrepublik galten Gesetze zu Wasser- und Abwasserrechten bis 2010 als klassische Länderkompetenzen, deren richtungsweisende Regelungen teilweise mehr als 50 Jahre zurückliegen. Innerhalb dieser Gesetze wurden auf Länder- und kommunaler Ebene die jeweiligen Ausgestaltungen getroffen. Doch mit dem Wasserhaushaltsgesetz aus dem Jahr 2010 hat die Bundesregierung den Ländern diese Zuständigkeit abgenommen und einen entscheidenden Richtungswechsel im Umgang mit dem Regenwasser eingeleitet. Dies hat tiefgreifende Konsequenzen für die einzelnen Haushalte in jedem Bundesland.

Denn bis 2010 war vorgesehen, dass Regenwasser so schnell wie möglich in die Kanalisation gelangen sollte, um das primäre Ziel der Entwässerungssicherheit zu gewährleisten. Das Oberflächenwasser sollte also möglichst schnell abfließen, jedoch wurde mit dieser Vorgehensweise das Problem nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben. Bei Starkregen wurde die Kanalisation überlastet, durch Überflutungen wurden Feuchtlebensräume geschädigt und das Hochwasserrisiko stieg. Die im Jahre 2010 eingeführte gesplittete beziehungsweise getrennte Abwassergebühr sollte zu einem Umdenken führen. Außerdem war nach Urteilen von Oberverwaltungsgerichten verschiedener Bundesländer die einheitliche Abwassergebühr kein geeigneter Maßstab mehr, um Abwasserkosten gerecht zu berechnen.

 Was sind Schmutz- und Regenwasser?

Worin besteht also die Trennung des Abwasserentgelts und was soll sie bewirken? Getrennt bedeutet in diesem Fall, dass zwischen Schmutz- und Regenwasser unterschieden wird. Während Schmutzwasser im Gesetzestext als „das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser“ definiert wird, bedeutet Regen- oder auch Niederschlagswasser „das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser“.

Pointiert stellt das Niederschlagswasserentgelt also eine Abgabe für die Entsorgung von Regenwasser dar, das über bebaute private Flächen in die Kanalisation gelangt. Das bedeutet somit auch, dass prinzipiell keine neue Gebühr eingeführt wird, sondern die bereits bestehenden Abgaben nach einem neuen Modell berechnet werden, welches die Unterschiede zwischen Schmutz- und Regenwasser berücksichtigt.

Ziele der getrennten Abwassergebühr

Gründe für dieses neue Modell sind neben der oben bereits angedeuteten Gebührengerechtigkeit, auch eine umfassendere Umweltvorsorge, Schaffung finanzieller Anreize zur Entsiegelung und eine allgemein nachhaltigere Regenwasserbewirtschaftung. Damit stellt die Niederschlagswasserabgabe als Teil der getrennten Abwassergebühr also auch ein kommunales ökologisches Steuerungsinstrument dar.

Berechnung der Niederschlagswassergebühr

Eine weitere besonders wichtige Neuerung innerhalb der getrennten Abwassergebühr ist die Tatsache, dass sich sowohl Schmutz- als auch Regenwassergebühr aus zwei Komponenten, nämlich einer Grund- und einer Benutzungsgebühr, zusammensetzen. Dies soll schlussendlich für mehr Gerechtigkeit in der Gebührenstruktur sorgen.

Was ist die Grundgebühr bei der Regenwasserabgabe?

Die Grundgebühr ist in diesem Zusammenhang ein Instrument der Kommunen, verbrauchsunabhängige Kosten wie beispielsweise Personalkosten, zu decken. Dies ist gesetzlich legitim, weil die Grundgebühr die Bereitstellungskosten für eine potenzielle Nutzung durch private Haushalte sicherstellt. Denn alle behördlichen Entwässerungseinrichtungen sind so angelegt, dass etwaige Versiegelungen an die Kanalisation angeschlossen werden könnten, wozu im Übrigen jeder Grundstückeigentümer das Recht hat. Die Kommunen erbringen damit eine Art Vorleistung, die jeder Haushalt nutzen dürfte. Daher sind Kanäle auch entsprechend dimensioniert und Regenrückhaltebecken von der Stadt oder Gemeinde vorfinanziert. Die Grundgebühr wird daher für sämtliche befestigte Flächen eines jeden Grundstücks erhoben. Im Regelfall betragen diese Fixkosten 50% der gesamten Regenwasserabgabe.

Wie berechnet sich die Benutzungsgebühr?

Die restlichen 50% entfallen auf die Benutzungsgebühr. Diesen Betrag, also die tatsächlich zu beseitigende Menge an Regenwasser setzt jede Gemeinde und Stadt abhängig vom Aufwand des Ableitens von Regenwasser in den Kanal selber fest. Die Kosten orientieren sich daher an der Quadratmeterzahl angeschlossener Dach- und Grundstücksflächen. Angeschlossen sind bebaute beziehungsweise befestigte, versiegelte Flächen, wenn über sie Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Im Jahr 2011 betrug die jährliche Gebühr für die Beseitigung von Regenwasser pro Quadratmeter in Berlin beispielsweise 1,90€, während in Stuttgart lediglich 0,65€ pro Quadratmeter auf die Haushalte entfielen.

Unter dem Strich soll diese neue Regelung also mehr Gerechtigkeit bringen, da nicht mehr allein das bezogene Frischwasser als Maßstab für die Abwasserbeseitigung dient (Frischwassermaßstab), sondern das Schmutzwasser nach dem Frischwasserverbrauch und das Regenwasser nach der Größe der bebauten Flächen berechnet wird.

Der bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr verwendete Flächenmaßstab wurde und wird von Städten und Kommunen im Regelfall zunächst durch Luftbilder ermittelt, um Dach- und versiegelte Flächen zu erfassen. Nachdem dann diese ermittelten Daten mit amtlichen Statistiken abgeglichen worden sind, erhält jeder Grundstückseigentümer einen Erfassungsbogen, der zu überprüfen ist. Denn die Gemeinden können unmöglich aus diesen Luftbildern ermitteln, welche der aufgenommenen Flächen Regenwasser in die Kanalisation leiten. Deshalb wurden und werden Grundstückseigentümer gebeten, anzugeben, welche der Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung entwässern. Schließlich kann eine Neukalkulation der Kosten nach der gesplitteten Abwassergebühr erfolgen und Gebührenbescheide verschickt werden.

Was müssen Grundstückseigentümer und Mieter wissen?

Im Klartext bedeutet dies, dass Erfolg und Wirksamkeit der Neuberechnung des Regenwassers wesentlich von der Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger abhängen. Doch was geschieht, wenn Grundstückseigentümer falsche Angaben machen, sie keinen Bescheid erhalten oder die durch Luftbilder ermittelte Fläche von der tatsächlichen abweicht? Was müssen Grundstückeigentümer und Mieter also konkret wissen und wie müssen sie sich in bestimmten Situationen verhalten?

Die Niederschlagswassergebühr für Immobilieneigentümer

Wenn Grundstückseigentümer keinen dieser Erfassungsbescheide erhalten, sollten diese sich bei den örtlichen Ämtern umgehend melden, da die Verwaltungen andernfalls von den eigenen erhobenen Daten ausgehen und die Berechnung auf dieser Grundlage erfolgt. Auch bei besonders großen Abweichungen sollten sich Grundstückseigentümer melden, sodass solche Fälle einzeln geprüft werden können. Diese Überprüfung findet im Übrigen auch statt, falls es zu signifikant großen Abweichungen zwischen per Luftbilder aufgenommener Fläche und der von Grundstückseigentümer gemachten Angabe kommt. Zudem werden in den meisten Kommunen stichprobenartige Kontrollen als Maßnahme gegen Falschangaben durchgeführt.

Eine andere häufig gestellte Frage, die Hausbesitzer nach Einführung der getrennten Abwassergebühr hatten, betrifft die Sorge nach steigenden Preisen: Muss mit der gesplitteten Gebühr also mehr gezahlt werden? Dazu ist prinzipiell zu sagen, dass die Gebührenhöhe innerhalb des Rahmens der bisherigen Höhe der Abgabe liegt. Jedoch muss im Einzelfall je nach bezogenem Frischwasser und anzurechnender Fläche mit etwas höherer oder weniger starker Belastung gerechnet werden. Für ein eindrückliches Beispiel, wie die getrennte Abwassergebühr auf die Kosten wirkt, können Ein- beziehungsweise Mehrfamilienhäuser mit Einkaufszentren verglichen werden. Während für erstere Bauten keine signifikanten Unterschiede zu erwarten sind, müssen Einkaufszentren seit der Einführung der Regenwasserabgabe aufgrund der oftmals anzutreffenden großen Parkplatzflächen, die Regenwasser in die Kanalisation ableiten, mehr bezahlen.

Kann die Niederschlagswassergebühr auf den Mieter umgelegt werden?

Zur Zahlung ist nach wie vor jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, jedoch kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auf die Mieter umgelegt werden. Eine dieser Voraussetzungen ist beispielsweise die Betriebskostenklausel, in der der Vermieter die Regenwasserabgabe unter den Entwässerungskosten verbucht und den Mieter zur Zahlung verpflichtet. Die Niederschlagsgebühr stellt somit eine Unterkostenart dar, die nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden darf, selbst wenn Schmutz- und Regenwasser im Mietvertrag einheitlich beispielsweise unter dem Punkt „Entwässerung“ erfasst werden. Wenn Vermieter und Grundstückseigentümer tatsächlich diese Gebühr auf die Mieter umlegen möchten, erfolgt die Umlage in der Regel nach der Wohnfläche. Schließlich wird weder Regenwasser von Mietern verbraucht, noch haben Grundstückseigentümer oder Mieter Einfluss darauf, wie viel Niederschlag anfällt. Regenwasser fällt für alle gleich an.

Im Zweifel bei den örtlichen Behörden nachfragen

Bei weiteren spezifischen Fragen, wie etwa, ob es einen Unterschied macht, ob Regenwasser direkt oder indirekt in Kanalisation geleitet wird oder wie Grundstückseigentümer herausfinden können, welche Flächen tatsächlich Regenwasser in die Kanalisation ableiten, sollte bei den zuständigen Behörden nachgefragt werden. Aufschluss über solche Fragen können auch Bauunterlagen des Grundstücks liefern.

Wie können Gebührennachlässe erreicht werden?

Aus der Berechnung der Niederschlagswassergebühr folgt, dass größere versiegelte Flächen höhere Kosten für den einzelnen Haushalt bedeuten. Dieser Punkt erscheint besonders bedeutend in Anbetracht der Umweltvorsorge, der effizienteren und nachhaltigeren Regenwasserbewirtschaftung sowie im Hinblick auf finanzielle Vorteile. Denn Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, Kosten einzusparen. Dabei sollte das Ziel sein, Niederschlagswasser ortsnah dem natürlichen Wasserkreislauf zuzuführen und so wenig Fläche wie möglich zu versiegeln.

Flächen auf dem Grundstück entsiegeln

Die einfachste Methode, Kosten einzusparen, ist sicherlich Regenwasser ungehindert ins Erdreich versickern zu lassen. Garageneinfahrten, Wege und Terrassen können mit wasserdurchlässigen Oberflächenbelägen gestaltet werden. Für Wege beispielsweise empfehlen sich Lösungen aus Rindenmulch oder Kies, weil sie optimale Aufnahmeeigenschaften aufweisen und zudem durch eine schöne Optik bestechen. Außerdem wird so ein Beitrag für die Umwelt geleistet, da der Boden Wasser und Sauerstoff aufnimmt und in dieser Weise als wichtiger Lebensraum für Mikroorganismen erhalten bleibt.

Dächer begrünen und Kosten sparen

Eine weitaus originellere Idee ist dagegen die Dachbegrünung, die die Aufnahme und Verdunstung von Wasser leisten kann. Abwassergebühren werden nicht nur durch das Verhindern eines schnellen Regenwasserabflusses reduziert, sondern bieten auch eine verbesserte Wärmedämmung und zusätzlichen Lebensraum für Insekten. Bei diesen befestigten, aber durchlässigen Flächen, bei denen also ein Teil des Regenwassers versickert, während der andere Teil in die Kanalisation geleitet wird, fällt nur ein Bruchteil der Fläche bei der Gebühr an. Die Flächen, bei denen es solche Abschläge gibt, sind meist in den örtlichen Abwassersatzungen aufgelistet. Diese verminderten Kosten sollen die Grundstücksbesitzer dazu ermuntern, entsprechend umzubauen.

Regenwasser auffangen und selbst nutzen

Wenn zudem keine natürlichen, finanziellen und bürokratischen Einschränkungen bestehen, können Hausbesitzer zusätzlich über die Speicherung des Regenwassers nachdenken und so das kostbare Nass als Quelle für eine weitere Nutzung anzapfen. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Lösungen, die an den verschiedenen Bedarf und an die unterschiedlichen finanziellen Handlungsspielräume angepasst werden können. Durch das Auffangen, Speichern und Nutzen von Regenwasser könnte zum Beispiel der Trinkwasserverbrauch reduziert werden, weil bereits mit der einfachsten Ausstattung Gießwasser für den Garten bereitgestellt werden kann. Die typischen Bestandteile eines kompletten Systems, das zusätzlich Wasser für die Toilettenspülung oder die Waschmaschine bereitstellt, sind ein unterirdischer Erdtank, oder auch Zisterne genannt, eine Tankabdeckung, eine Filteranlage sowie ein Pumpsystem.

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