Immobilienverkauf – Alle Kosten auf einen Blick

Immobilienverkauf – Alle Kosten auf einen Blick

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Wer sein Haus verkaufen möchte, der denkt dabei in finanzieller Hinsicht zuallererst an den Kauferlös, den er als Verkäufer erhält. Doch beim Immobilienverkauf gibt es nicht nur Einnahmen, sondern auch zahlreiche Ausgaben. Die meisten davon werden vom Käufer übernommen, wie etwa die Notarkosten oder die Grunderwerbssteuer. Aber auch auf den Verkäufer kommen verschiedene Ausgaben zu. Damit am Ende keine finanzielle Enttäuschung droht, sollten die Kosten bedacht werden, die beim Verkauf entstehen. Insgesamt können durch die Nebenkosten zwischen 10 und 15 % des Kaufpreises betragen.

Es lassen sich eine ganze Reihe Nebenkosten beim Immobilienverkauf identifizieren, von Gebühren für Notar und Makler, Steuern, Werbungskosten bis hin zu Ausgaben für die Einholung von Dokumenten. Informieren Sie sich also gut, welche Kosten entstehen, wie hoch sie sind und wer dafür aufkommen muss!

Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf an?

Während manche Kosten in jedem Fall gezahlt werden müssen, lassen sich andere Ausgaben beim Hausverkauf grundsätzlich vermeiden. Auf der anderen Seite können freiwillige Ausgaben, z.B. für die Vermarktung, sich durch die Erzielung eines höheren Kaufpreises bezahlt machen.

Wie hoch die Kosten für den Hausverkauf sind, hängt unter anderem vom Wert der Immobilie bzw. von der verhandelten Kaufsumme ab. So werden unter anderem die Maklerprovision und die Kosten für die Grundbucheintragung anhand der Höhe des Kaufpreises berechnet.

Hat sich der Eigentümer eine Übersicht über alle entstehenden Kosten verschafft, können die Preisvorstellungen für den Verkauf daran ausgerichtet werden. Dabei spielt natürlich auch der Umstand eine Rolle, dass gezielte Investitionen dabei helfen, die Immobilie zum Höchstpreis zu verkaufen. Dafür wird ein gutes Gespür für die Lage des Immobilienmarktes und die Wünsche von Kaufinteressenten benötigt, ansonsten kommt es schnell zu Fehlinvestitionen. Um die Kosten für den Verkäufer zu minimieren und gleichzeitig den maximalen Kaufpreis zu erzielen, sollte ein Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragt werden.

Welche Kosten entstehen bei einem Immobilienverkauf auf jeden Fall?

Nicht vermeiden lassen sich die Notarkosten sowie die Gebühren für die Grundbucheintragung. Beide sind gesetzlich vorgeschrieben für den Verkauf von Immobilien und müssen daher bezahlt werden, damit der Eigentümerwechsel auch rechtsgültig wird. Auch der Energieausweis ist für den Hausverkauf inzwischen Pflicht.  Ob Kosten für einen Energieausweis anfallen, hängt also nur davon ab, ob für das Haus bereits ein gültiger Ausweis vorhanden ist. Auch die Zahlung von Steuern ist gesetzlich vorgeschrieben, so die Grunderwerbssteuer und in bestimmten Fällen die Spekulationssteuer.

Wahlweise kann vor dem Verkauf eine Immobilienbewertung vorgenommen werden. Außerdem sind viele verkaufsfördernde Vermarktungsmaßnahmen, von Home Staging bis zur Beauftragung eines Maklers, freiwillig und müssen nicht unbedingt bezahlt werden. Doch viele Ausgaben lohnen sich, indem sie den Verkaufsprozess beschleunigen und ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann.

Wer trägt die Kosten: Verkäufer oder Käufer?

Die Kaufnebenkosten werden zum Teil vom Verkäufer, zum Teil vom Käufer gezahlt. Grundsätzlich kann hierbei frei verhandelt werden, wer welche Kosten übernimmt. In der Praxis sind allerdings gewisse Verteilungen der Kosten üblich:

Der Verkäufer muss für die Zusammentragung der verschiedenen Kaufunterlagen aufkommen, wozu die Kosten für Energieausweis, Wertgutachten, Grundbuchauszug, Grundrisse und weitere Dokumente zählen. Auch Renovierungs- und Vermarktungskosten muss der Verkäufer bezahlen. Die Maklerprovision hingegen konnte bis vor kurzem je nach Bundesland zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Durch die Gesetzesänderung vom 23.12.2020 gilt nun allerdings: Sollte der Makler ausschließlich für den Verkäufer tätig werden, muss dieser auch die gesamte Courtage bezahlen. Wenn der Makler für beide Parteien tätig ist müssen zwei Maklerverträge, einer mit dem Verkäufer und einer mit dem Käufer, bestehen. In diesem Fall kann der Makler nur noch eine Bezahlung von beiden Parteien in gleicher Höhe verlangen. Der Verkäufer trägt also in jedem Fall mindestens 50% der Maklerkosten.

Die Notarkosten und Gebühren an das Grundbuchamt werden in der Regel vom Käufer übernommen. Auch die Grunderwerbssteuer wird meist vom Käufer gezahlt, wobei sich theoretisch im Kaufvertrag auch der Verkäufer dazu verpflichten kann.

Die Spekulationssteuer gilt hingegen nur für den Verkäufer, der unter Umständen den erzielten Gewinn als Einkommen versteuern muss. Zuletzt sollte der Verkäufer noch die Kosten für die frühzeitige Auflösung eines Darlehensvertrags, die Löschung der Grundschuld sowie eine möglicherweise anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank im Blick haben.

Welche Kosten kommen auf den Verkäufer zu – ein Überblick: 

Es kommen folgende Kosten für die Vorbereitung des Verkaufes und die Vermarktung der Immobilie in Frage:

All diese Kosten muss zunächst der Verkäufer tragen. Außerdem gibt es verschiedenen Nebenkosten, die bei einem erfolgreichen Verkauf entstehen:

Bis auf die Spekulationssteuer, die Löschung einer Grundschuld und die Vorfälligkeitsentschädigung trägt in der Regel der Käufer die Nebenkosten für die Abwicklung des Verkaufs.

Die beim Verkauf anfallenden Kosten im Einzelnen

Immobilienbewertung – Wie viel ist die Immobilie wert? 

Am Anfang jedes Verkaufs steht die Frage, wie viel das Haus wert ist. Um eine realistische Vorstellung vom Marktwert der eigenen Immobilie zu bekommen, kann eine Wertermittlung durchgeführt werden. Dabei wird der Verkehrswert anhand verschiedener wertbeeinflussender Merkmale ermittelt, wie etwa die Lage, Ausstattung, Größe und dem Baujahr des Hauses.

Wieso lohnt sich eine Immobilienwertermittlung?

Die Immobilienbewertung soll aber nicht nur die Neugier des Verkäufers befriedigen. Ein Wertgutachten dient auch zur Vorbereitung der Verkaufsstrategie und hilft dabei, beim Verkauf den Höchstpreis zu erzielen. Denn falsche Preisvorstellungen können fatale Folgen haben: Ein zu hoher Kaufpreis schreckt Interessenten ab und verzögert den Verkauf. Und ein zu niedriger Kaufpreis führt zu finanziellen Einbußen. Das Wertgutachten dient in den Verkaufsverhandlungen als Rechtfertigung für die eigenen Kaufpreisforderungen und fördert somit den Verkaufserfolg.

Damit das volle Potential der Immobilie ausgeschöpft wird, kann der Wert der Immobilie von einem Experten geschätzt werden. Dazu eignen sich vor allem Immobilienmakler, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und Marktkenntnis eine zuverlässige Aussage über den Wert des Hauses treffen können.

Die Kosten für eine Immobilienbewertung

Viele Makler bieten eine kostenlose Wertermittlung an, wenn sie mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt werden. So lassen sich die Kosten für ein teures Wertermittlungsgutachten sparen. Für das Gutachten eines Sachverständigen können je nach Anbieter und Höhe des Immobilienwertes um die 1.000 bis 2.000 EURO verlangt werden. Ein weniger ausführliches Gutachten erhält man auch für wenige Hundert EURO, doch wie verlässlich die Aussagen der Wertermittlung sind, hängt dann stark von den Kompetenzen des Gutachters ab. 

Die Vergütung des Gutachters ist seit 2009 nicht mehr gesetzlich geregelt und somit frei verhandelbar. Entweder es wird bei der Beauftragung ein fixer Preis vereinbart oder aber ein Prozentsatz des Verkehrswertes des Hauses.

Die Immobilienbewertung ist jedoch freiwillig und jeder Verkäufer muss selbst abwägen, ob sich die Kosten für ein Gutachten lohnen. Möchten Sie als Eigentümer hingegen mit einem Makler zusammenarbeiten, dann müssen Sie diese Kostenentscheidung nicht treffen. Sie können bei der Auswahl des Immobilienmaklers einfach darauf achten, dass der Makler eine kostenlose Bewertung des Objekts durchführt – zum Beispiel über die Suchfunktion bei 123makler.de!

Was kostet ein Energieausweis?

Zu den Unterlagen, die vor dem Verkauf zusammengetragen werden müssen, zählt der Energieausweis. Unter Umständen besitzt ein Eigentümer einen solchen Ausweis bereits, allerdings muss dann darauf geachtet werden, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufes noch gültig ist.

Ist für das Haus noch kein Energieausweis vorhanden, dann muss dieser ihn VOR dem Verkauf angefertigt werden. Denn die Vorlage des Energieausweises beim Verkauf ist nicht nur seit dem 01.05.2014 gesetzlich Pflicht, es müssen auch in der Verkaufsanzeige die wesentlichen Angaben des Energieausweises enthalten sein. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften drohen dem Verkäufer Bußgelder von bis zu 15.000 EURO.

Beantragt werden kann der Ausweis bei einem Energieberater, wobei zahlreiche Berufsgruppen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind.

Der Energieausweis enthält Informationen über die Energieeffizienz des Hauses, wobei zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis unterschieden wird. Letztere Variante wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt und kostet etwa 100 EURO. Die Preise variieren jedoch bei den Anbietern zwischen 50 und bis zu 300 EURO. Der aufwendigere Bedarfsausweis kostet hingegen mindestens 300 bis 400 EURO.

Weitere Unterlagen für den Verkauf

Des Weiteren benötigt der Verkäufer einen aktuellen Grundbuchauszug, der alle Rechte und Belastungen der Immobilie enthält. Die Kosten hierfür halten sich jedoch in Grenzen: Ein Grundbuchauszug kostet etwa 10 bis 30 EURO.  

Auch ein Grundriss des Hauses kann kostenpflichtig von einem Profi erstellt werden. Oder aber man kümmert sich selbst um die Erstellung bzw. lässt einen Immobilienmakler ans Werk.

Verschiedene andere Dokumente können für den Verkauf hilfreich sein, z.B. Nachweise über die laufenden Kosten wie Grundsteuer und Nebenkosten oder auch ein Bodengutachten bei unbebauten Grundstücken. Ein Immobilienmakler kann Sie dabei beraten, welche Unterlagen notwendig sind und sich um die Beschaffung kümmern.

Welche Kosten entstehen bei der Vermarktung des Hauses?

Home Staging

Immer mehr Immobilien werden inzwischen mithilfe von Home Staging vermarktet. Dadurch lässt sich ein höherer Verkaufspreis erzielen und schneller ein geeigneter Käufer finden. Das Prinzip des Home Staging besteht in der Präsentation des Hauses durch eine ansprechende Einrichtung und Dekoration. Das Haus soll in seinem besten Licht gezeigt werden, damit sich Interessenten sofort wohl fühlen.

Der Preis für Home Staging durch eine Agentur liegt bei 300 - 500 EURO für ein Basispaket. Soll eine aufwendigere Umgestaltung vorgenommen werden, so können durchaus Kosten von 1 - 3 % des Kaufpreises entstehen.

Renovierungen

Schäden an der Bausubstanz oder Einrichtungsmängel machen keinen guten Eindruck bei Interessenten und können in den Preisverhandlungen von Nachteil sein. Bei Renovierungen vor dem Verkauf sollten Eigentümer allerdings gut abwägen, ob sich die Investition wirklich lohnt.

Kleinere Schönheitsreparaturen verursachen meist keine großen Ausgaben, dennoch lässt sich damit ein relativ großer Effekt erzielen. Kostenintensive Renovierungen und Modernisierungsmaßnahmen lohnen sich hingegen nicht in jedem Fall. Denn die Interessenten haben nur selten den gleichen Geschmack wie die Eigentümer und machen die Renovierungen unter Umständen gleich nach dem Kauf wieder rückgängig. Also sollte immer überlegt werden, ob die Renovierungskosten tatsächlich durch einen wesentlich höheren Kaufpreis ausgeglichen werden können. Ist man sich in dieser Frage nicht sicher, dann sollte eher eine Minderung des Preises in Kauf genommen werden.

Die Vermarktungskosten

Der Eigentümer sollte sich die ehrliche Frage stellen, ob er die Zeit und Energie dafür hat, selbst nach einem Käufer zu suchen. Dazu kommt die Überlegung, was eigentlich kostengünstiger ist: Einen Makler zu beauftragen oder das Haus selbst zu vermarkten?

Bei einer Vermarktung in Eigenregie muss ein erheblicher Zeit- und Arbeitsaufwand investiert werden. Laien brauchen für die meisten Dinge länger als erfahrene Profis und würden sie ihren eigenen Stundenlohn für die investierte Zeit berechnen, dann erscheinen die Ausgaben für einen Makler garantiert weniger schmerzvoll.

Für die Eigenvermarktung fallen außerdem verschiedene Kostenpunkte an, die einkalkuliert werden sollten. Allein die Anzeigenschaltung in Zeitungen und Immobilienportalen kann teuer werden. Als Beispiel: Ein reguläres Inserat bei dem Marktführer Immobilienscout24 für 3 Monate kostet 249 EURO, je nach Leistungsumfang kann es sogar noch teurer werden. Für einen erfolgreichen Verkauf kommt es auf die richtige Platzierung der Anzeigen auf mehreren Kanälen an – und mit den kostenlosen Vermarktungsmöglichkeiten wie Schwarze Bretter oder Soziale Netzwerke allein kommen Eigentümer meist nicht weit.

Zu bedenken ist außerdem, dass mit der Beauftragung eines Maklers nicht sofort Kosten anfallen. Der Makler muss nur nach einer erfolgreichen Vermittlung bezahlt werden. Kommt kein Verkauf durch seine Tätigkeit zustande, dann muss der Auftraggeber den Makler auch nicht bezahlen.

Notarkosten – Wer muss zahlen?

Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages ist gesetzlich vorgeschrieben, damit der Verkauf auch rechtskräftig wird. Der Notar kümmert sich um die Aufsetzung des Vertrages und bei einem Termin wird der Kaufvertrag dann von Verkäufer und Käufer unterzeichnet.

Die Kosten für diesen Vorgang bemessen sich nach der Höhe des Kaufpreises sowie den Kosten für die Eintragung in das Grundbuch. Letzteres ist notwendig, damit der Eigentümerwechsel gültig wird. Den Antrag an das Grundbuchamt und die Einreichung der Unterlagen nimmt ebenfalls der Notar vor. Wie hoch die Notarkosten im Einzelfall sind, kann in der Kostenordnung eingesehen werden. So beträgt die Gebühr für die notarielle Beurkundung bei einer Kaufsumme von 200.000 EURO zum Beispiel 357 EURO. Darin sind noch nicht die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch oder für ein Notaranderkonto enthalten. Insgesamt liegen die Notarkosten etwa bei 1 % oder sogar 1,5 % des Kaufpreises.

In der Regel bezahlt der Käufer die Notargebühren, dies sollte allerdings im Kaufvertrag festgeschrieben werden. Falls der Verkauf im letzten Moment nicht zustande kommt und der Käufer die Zahlung verweigert, kann es sein, dass der Verkäufer die Notargebühren übernehmen muss.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Auch für die Beauftragung eines Maklers ist es wichtig, sich über die genauen Bedingungen gut zu informieren. Dazu zählt es, zu wissen, ob und wann genau der Auftraggeber Maklerprovision zahlen muss und wie hoch diese Courtage ist.

Seit dem 23.12.2020 gilt das sogenannte Bestellerprinzip nicht nur für Vermietungen, sondern auch für den Verkauf von Immobilien. Somit gibt es auch hier eine gesetzliche Regelung für die Verteilung der Maklerprovision.

Wann muss die Maklergebühr bezahlt werden?

Die Maklerprovision wird nicht bei der Beauftragung des Maklers fällig, sondern nur, wenn auch ein Verkauf zustande kommt. Es handelt sich also um ein Erfolgshonorar, das nur gezahlt werden muss, wenn tatsächlich der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Bezahlt werden muss die Maklercourtage dann kurz nach dem Notartermin.

Als Verkäufer steht es Ihnen frei, ob Sie einen Makler beauftragen möchten oder nicht. Doch bedenken Sie: Es gibt zwar keine provisionsfreien Makler, doch Sie müssen oftmals erst für die Dienste des Maklers zahlen, wenn Ihre Immobilie erfolgreich verkauft wird.

Der Maklervertrag

Wird ein Makler mit der Vermittlung eines Hauses beauftragt, dann schließt der Eigentümer mit ihm einen Maklervertrag ab. Darin ist die Provisionshöhe festgehalten, die zwischen Auftraggeber und Makler verhandelt wurde. Außerdem werden im Maklervertrag das Verkaufsobjekt, der Kaufpreis, zu dem das Haus angeboten wird, sowie die Dienstleistungen des Maklers geregelt. Bei einem einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich also der Auftraggeber, keinen weiteren Makler zu beauftragen. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag verzichtet er sogar darauf, sich privat nach einem Kaufinteressenten umzusehen.

Die genauen Zahlungsbedingungen sind im Maklervertrag festgehalten, wobei auch hier abweichende Regelungen von der üblichen Handhabung erlaubt sind. So kann ein Makler bei einer entsprechenden Vereinbarung auch bei ausbleibendem Verkauf seine Ausgaben für die Bewerbung des Hauses in Rechnung stellen.

Die Suche nach einem professionellen Makler

Die Wahl des besten Maklers für Ihr Haus ist eine wichtige Entscheidung, bei der Sie die Leistungen, Preise und Qualifikationen der Immobilienmakler vergleichen sollten. Bei 123makler können Sie die Maklerprovisionen in Ihrer Region einsehen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie hoch die ortsübliche Maklercourtage ist. Die Liste der Makler können Sie außerdem nach ihren Leistungen filtern und nach der Höhe der Courtageforderung und Qualität des Maklers sortieren.

Welche sonstigen Nebenkosten fallen an?

Die Gebühren für die Grundbucheintragung

Die Kosten für den Grundbucheintrag werden zwar beim Notar bezahlt, sie gehören aber eigentlich nicht zu den Notarkosten. Die Gebühren werden vom Grundbuchamt dafür erhoben, dass der Käufer als der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Daher muss auch der Käufer für die Kosten aufkommen und nicht der Verkäufer.

Die Löschung von Grundschulden

Nicht nur die Eintragung von Hypotheken und anderen Belastungen ins Grundbuch ist gebührenpflichtig. Als Verkäufer müssen ebenfalls Gebühren gezahlt werden, um vor dem Verkauf eine Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen. Das ist erforderlich, damit der Käufer eine lastenfreie Immobilie erwerben kann. Es sei denn natürlich, der Käufer möchte das Darlehen übernehmen. Dadurch werden die Kosten für die Löschung der Hypothek gespart. Und das kann sich durchaus lohnen, denn die Gebühr berechnet sich nach der Höhe des Darlehens. Allein bei einer Darlehenssumme von 100.000 EURO muss betragen die Kosten für die Löschung 103,50 EURO.

Kosten durch eine Vorfälligkeitsentschädigung

Nicht nur die Löschung einer bestehenden Grundschuld verursacht Kosten, denn zuallererst muss der Kredit getilgt werden. Zusätzlich zur Rückzahlung des Kredits berechnen viele Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn man das Darlehen vorzeitig kündigt. Je nachdem wie hoch das Restdarlehen noch ist und wie lange die Laufzeit ist, können durchaus einige Tausend EURO auf Sie zukommen. Informieren Sie sich daher frühzeitig bei ihrer Bank, um solche Zusatzausgaben zu vermeiden.

Immobilienverkauf – Welche Steuern fallen an?

Ob bei einem Hausverkauf Steuern gezahlt werden müssen oder nicht, hängt vor allem von der sogenannten Spekulationssteuer ab. Sie muss nur in bestimmten Fällen gezahlt werden, weshalb viele Hausverkäufe so gut wie steuerfrei sind.

Findet die Spekulationssteuer Anwendung, dann wird der bei einem privaten Immobilienverkauf erzielte Gewinn zum Einkommen gezählt. Der Gewinn muss dann in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt und versteuert werden.

Welche Steuern entstehen beim Hausverkauf?

Ein komplett steuerfreier Verkauf ist leider nicht möglich, denn zumindest um die Grunderwerbssteuer führt kein Weg herum. Ob hingegen zusätzlich Gewerbe- oder Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, ob es sich um einen gewerblichen und nicht um einen privaten Immobilienverkauf handelt.

Zur Zahlung der Grunderwerbssteuer sind gesetzlich beide Parteien, Verkäufer und Käufer, verpflichtet. Normalerweise kommt jedoch der Käufer für die Summe auf. Das sollte auf jeden Fall in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Denn falls der Käufer nicht zahlt, wird sich das Finanzamt an den Verkäufer wenden. Die bezahlte Steuer müssen sich Eigentümer dann selbständig vom Käufer zurückholen, wozu eine schriftliche Vereinbarung sehr wichtig ist.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer wird von den Bundesländern festgelegt und beträgt minimal 3,5 % (in Sachsen und Bayern) und maximal 6,5 % (in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und im Saarland) des Kaufpreises.

Was muss bei der Spekulationssteuer beachtet werden?

Ob eine Spekulationssteuer gezahlt werden muss, hängt vor allem von der Art der Nutzung ab. Denn wird das Haus privat genutzt, dann muss der Erlös beim Verkauf nicht versteuert werden. Wird das Haus hingegen vermietet, dann muss bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist der Gewinn versteuert werden. Die gesetzliche Spekulationsfrist für Immobilien beträgt 10 Jahre.

Die Spekulationssteuer muss nur gezahlt werden, wenn die folgenden Bedingungen vorliegen:

  • Die Immobilie wurde innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft.
  • Durch den Verkauf wurde ein Gewinn erzielt.
  • In den beiden Jahren vor dem Verkauf wurde das Haus vermietet.

Wie hoch die Spekulationssteuer ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es spielt sowohl die Höhe des Gewinns als auch die individuelle Steuerklasse eine Rolle. Die Berechnung des Gewinns erfolgt durch Abzug der Anschaffungskosten sowie der Veräußerungskosten, wie folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht:

Verkaufssumme

                                                       300.000 EURO

Kaufsumme (vor 6 Jahren)

                                   - 200.000 EURO

Weitere Anschaffungskosten (Notar, Grunderwerbssteuer etc.)

                                                       - 15.000 EURO

Veräußerungskosten (Reparaturen, Maklergebühren, Anzeigen etc.)

                                                       - 10.000 EURO

GEWINN

                                                         75.000 EURO

 

Der Gewinn muss dann versteuert werden, wobei nun die Steuerklasse ins Spiel kommt. In unserem Beispiel muss der Verkäufer bei einem Steuersatz von 25 % ganze 18.750 EURO Steuern bezahlen.

Vermeiden lässt sich Spekulationssteuer durch eine Eigennutzung des Hauses in den Jahren vor dem Verkauf. Eine Eigennutzung liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn die eigenen Kinder das Haus bewohnen – vorausgesetzt Sie beziehen für ihre Kinder in diesem Zeitraum noch Kindergeld. 

Die Einnahmen aus einem Hausverkauf dürfen bei seiner Steuererklärung keinesfalls verschwiegen werden, denn das Finanzamt wird automatisch vom Notar von dem Immobiliengeschäft informiert. Im Gegensatz zu privaten Hausverkäufen gelten für die gewerblichen Immobiliengeschäfte wieder andere Regelungen. Werden in 5 Jahren mehr als drei Häuser oder andere Immobilien verkauft, dann gilt das als gewerblicher Handel.

Steuern sparen – Individuelle Beratung durch Experten

Eine Versteuerung des Gewinns kann erhebliche finanzielle Verluste bedeuten, daher sollte Eigentümer vor dem Verkauf informieren, ob sie steuerpflichtig sind. Dabei kann ein Immobilienmakler zu Rate gezogen werden, der als Experte in Immobiliengeschäften über die Steuerregelungen Bescheid weiß. Ihr Makler kann Sie individuell beraten und eine grobe Schätzung anstellen, wie hoch die Steuerausgaben in Ihrem Fall sein werden. Bestehen Möglichkeiten, um Steuern einzusparen, dann kann ein Immobilienmakler Sie darauf aufmerksam machen. So können zum Beispiel zahlreiche Ausgaben rund um den Hausverkauf als Werbungskosten geltend gemacht werden, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Es kann also sein, dass Sie durch einen Hausverkauf am Ende sogar Steuern sparen können!

Führt um die Versteuerung des Gewinns kein Weg herum, dann kann der Makler Sie darüber informieren, welche Ausgaben rund um den Kauf und Verkauf des Hauses steuerlich geltend gemacht werden können. Benötigen Sie Hilfe bei der Steuererklärung, dann kann Ihr Immobilienmakler Sie an einen guten Steuerberater weiterverweisen.

Somit gilt: Die Beratung durch einen Immobilienmakler informiert Sie über alle finanziellen Aspekte des Hausverkaufs und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen im Nachhinein.  

Haben Sie Fragen?
030 - 346 555 450